Ich habe bei ebay den käufer die anfrage abgelehnt und er macht auf dicke hose?

6 Antworten

er hat geboten und bezahlt, also alles ist gut für dich. Es wurde ein gültiger Kaufvertrag geschlossen. Du brauchst den Artikel nicht zurück zu nehmen.

Um welche Summen handelt es sich denn? Bei ein paar Euro (ich sag mal unter 50), ist die Geschichte doch eh halb so wild. Grundsätzlich ist meine Erfahrung, dass Ebay und Paypal eher zum Käuferschutz tendieren. Wenn er einen annehmbaren Grund hat, wäre es also vielleicht das Beste es gut sein zu lassen und die Auktion neu zu starten. Wenn der Preis entsprechend hoch war, dass es sich lohnen würde wirklich Druck zu machen um das Geld wieder zu bekommen, sieht das wieder anders aus.
Eventuell könnt ihr euch auf einen Deal verständigen. Sowas wie:
Er trägt die Auktionskosten und bekommt den Rest zurückerstattet.

Human gewinnt (Y) :D

es war ein notebook  360€ 

@Basel1990

Also ich würde die humane Lösung bevorzugen aber solange er es bezahlt hat und du nicht von Ebay angeschrieben wurdest, ist ja (noch) alles im grünen Bereich.
Im Endeffekt glaube ich, dass er wenn nötig schon einen gewissen Druck aufbauen kann. Ob er jetzt erzählt "mein Kind hat den Kauf getätigt", "ich hab mich verklickt" oder "Meiner Meinung nach ist das Produkt nicht den Bildern/Beschreibung entsprechend."
Ob das jetzt stimmt oder nicht denke ich, dass er sich ganz gut rausreden könnte. 
Wenn er einen guten Grund hat, ist es eben auch eine Kulanzgeschichte zu sagen: Ok, du bezahlst die Auktion, ich stell's wieder rein und gut ist.

Ich meine solang kein wirklicher Druck von Ebay oder PayPal kommt, liegt es nun mal bei dir.

@TommyTibbers

danke

habs schon versendet 

weil ich habe das problem schon mit einem anderen ebay user gehabt diesen monat und ich habe aktuell keinen bock auf so kindergarten:)

@Basel1990

so sehe ich das auch. Wenn der Artikel für 20€ weg gegangen wäre, hättest du ja auch das Notebook raus geben müssen. 

Kaufabbruch durch den Käufer innerhalb 1 Stunde nach Kauf

Mitunter kommt es vor, dass Käufer einen Artikel spontan kaufen und ihre Kaufentscheidung unmittelbar danach bereuen. Für diesen Fall hat der Käufer ab Juni 2015 die Möglichkeit, innerhalb 1 Stunde nach Kauf eine Anfrage an den Verkäufer zu stellen, den Kauf abzubrechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kauf bereits bezahlt wurde oder nicht.

Wenn ein Käufer anfragt, den Kauf abzubrechen, hat der Verkäufer 3 Tage Zeit, der Anfrage zuzustimmen oder diese abzulehnen (wenn zum Beispiel der Artikel sofort versendet wurde).

Lässt der Verkäufer die 3 Tage verstreichen, ohne auf die Anfrage des Käufers zu reagieren, geschieht das Folgende:

Wenn der Artikel

bereits bezahlt

wurde, wird die Anfrage des Käufers automatisch abgelehnt

Ist der Artikel noch

nicht bezahlt

, wird der Anfrage des Käufers automatisch stattgegeben.

Falls der Artikel bereits bezahlt wurde und der Verkäufer der Anfrage auf Kaufabbruch zustimmt, hat er 10 Tage Zeit, das Geld zurückzuzahlen.

Das geht aber am Gesetz vorbei. ebay hat mit dem Kaufvertrag, der nach dem BGB abgeschlossen wurde, nichts zu tun, und kanns ich daher nicht einmischen.

Gekauft ist gekauft. Sofern nicht BEIDE Seiten dem Abbruch zustimmen, bleibt der Kaufvertrag gültig. Egal, was ebay dazu sagt.

In den Richtlinien steht beschrieben du hast das Recht diesen Kauf bzw Verkauf zurück zu nehmen und abzubrechen , wenn die Person wie du sagst 2 mal auf den selben Artikel geboten hat , kann Sie wohl nicht behaupten Sie wollte diesen Artikel nicht. Und wenn das Kind oder so gekauft haben sollte , dann hätte man eine Email erhalten das man höchst bietender sei.

Du hast das Recht diesen Artikel zu versenden , und musst solange du nicht auf diese Anfrage eingehst garnichts unternehmen nur den Artikel verschicken. Ich würde aus Sicherheit , so mache ich es immer mit meiner Ware, Fotos machen wie ich es in den Karton lege eventuell auch wie es an ist und auf dem Karton trohnt , dann kannst du nämlich sagen falls er behauptet es sei kaputt, das du es heil und funktionierend abgegeben hast.

ebays technische Spielereien und Kaufverträge gem. BGB, sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Du kannst dich darauf einlassen, oder auch nicht. Lies bitte hier nach:

http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen#19872anchor2

Unter diesem Aspekt:

und schon gezahlt hat mit paypal

würde ich mich allerdings auf den Kaufabbruc einlassen. Dank des blinden ebay-Käuferschutzversprechens:

http://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

fällt Deinem Käufer sonst etwas anderes nach Warenerhalt ein. Mit dem Wissen aus dem letztangeführten Link solltest Du keine Paypal-Zahlung mehr anbieten.