Ich habe angeblich Unfall verursacht, wie vorgehen?

4 Antworten

beim touschieren kann auch ein langezogenes muster entstehen, wenn man nämlich an etwas entlang schrabbt. und es muss auch nicht eine farbspur unbedingt in der farbe des gegners entstehen, sondern es kann auch der unterlack vom eigenen fahrzeug (oftmals hell) hervorkommen.

wenn du aber zweifel an der geschichte hast, würde ich das meiner eigenen versicherung melden. normalerweise meldet sowieso der unfallverursacher seiner versicherung den schaden, die sich dann um alles kümmert. und das sollte möglichst unmittelbar nach dem unfall erfolgen.

gutachter darf es nicht nur einen geben. deine versicherung schickt wahrscheinlich ihre eigenen gutachter los. aber ich glaube nicht, dass dein gegner tatsächlich einen gutachter beauftragt, sonst müßte er den ja (erstmal und vielleicht auch ganz) selber bezahlen.

  1. Die Polizei wurde hoffentlich dazugerufen, oder?
  2. Habt ihr die Versicherungsdaten schon ausgetauscht? Normalerweise läuft das ja über die Polizei.
  3. Vermutlich werden die Versicherungen (deine und seine) viele Gutachten einholen, die im Endeffekt um ein vielfaches teurer sind als der Schaden (den Fall hatten wir mal gehabt). Ich würde da jetzt erstmal gar nix machen, die Versicherungen klären das untereinander und kommen dann schon auf dich zu, wenn sie was brauchen,

Fragen eins und zwei werden im Text zur Frage beantwortet. Und zu drittens: Die Kfz-Versicherung des Rentners tut hierbei gar nichts, da sie dem Renter gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz in dieser Sache gar keinen Beistand leisten darf.

Ich musste ihm dann erklären, dass er zwar das Recht habe die Polizei zu informieren

Das wäre aber auch in Deinem Sinne gewesen, denn Du streitest ja ab das der Schaden am Fremdfahrzeug durch Dich verursacht wurde. Die Polizei hätte das vor Ort klären können oder sie hätte wenigstens alle Umstände gerichtsverwertbar aufnehmen können.

Jedenfalls habe ich ihm gesagt, dass es ja ein Bagatellschaden ist

Das ist oft nicht so einfach abzuschätzen. Man kann zwar eine kleine Delle ausbeulen, jedoch hat der Geschädigte Anspruch auf Reparatur in den Ursprungszustand - und das kann bei einem Neuwagen schnell mehrere hundert Euro kosten und dann bist Du von einem Bagatellschaden sehr weit entfernt.

Offensichtlich kannst Du nicht abstreiten das Du der Verursacher gewesen bist. Was kannst Du nun tun? Informiere schnellstens Deine Versicherung, das ist Deine Pflicht. Begleiche so den Schaden, denn Du würdest auch nicht wollen das man Dich hinhält. Wenn Du berechtigte Zweifel am Unfallhergang hast dann kannst Du nicht einfach abwarten was der Andere macht, dann musst Du selbst tätig werden - das hast Du aber bisher versäumt...

Es ist überhaupt nicht "dreist", sondern vielmehr das gute Recht des Geschädigten nach einem Unfall mit versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen direkt an den Kraftfahrthaftpflichtversicherer des Schädigers heranzutreten. Das Pflichtversicherungsgesetz sieht diesen Direktanspruch des Geschädigten ausdrücklich vor.

Dem kann ich nur zustimmen.

@Hexe756: Stelle Dir die Situation mal andersherum vor: Ein rangierendes Auto hätte Dein neues Auto leicht geschrammt. Dann würdest Du sicher auch den Schaden wieder ordentlich beseitigt haben wollen. Und damit Du nicht die Kosten des Gutachters vorstrecken musst, der den Schaden zunächst einmal feststellen soll, kontaktierst Du den Versicherer direkt. Denn der verursachende Fahrer spielt alles runter und leugnet auch noch, überhaupt einen Schaden verursacht zu haben - sowas von dreist! ;-)