Ich hab einen schwerbehinderten Ausweis, möchte aber einen kleinen Waffenscgeim beantragen, natürlich nur zur Selbstverteidigung?

4 Antworten

Habe mal gelesen schwerbehinderte dürfen keinen kleinen Waffenschein haben?

Das ist Quatsch. Mein Mann hat den kleinen Waffenschein und ist schwerbehindert.

Es wird lediglich ein Führungszeugnis verlangt.

Kommt darauf an warum die Bescheinigung hast, auf jeden Fall musst du ein ärztliches Gutachten über deine Eignung erstellen lassen.

Ja ich weiss, aber ich muss das denen doch nicht offenbaren oder ?

Meine Schwerbehinderung gejt ja soweit nur "mich" was an.

Ob sie Zugriff darauf haben möchte ich wissen?

Nur "behinderte" benötigen 'ne Knarre, um sich gegen im Grunde nichtexistente Bedrohungen zu "verteidigen".

Abgesehen davon: es hängt nicht nur vom Ausweis ab, was man darf und was nicht. Die eigentliche Frage ist also, welche Art Behinderung hast Du?

Wenn Du körperlich so beeinträchtigt bist, daß Du ne Knarre nicht ordnungsgemäß bedienen kannst (z.B. durch Spastik) kriegst Du auch keinen Waffenschein oder gar ne Knarre. weil sie Dir im Ernstfall eh mehr schaden als nützen würde (man kann sie Dir beispielsweise leicht wegnehmen). Bei geistiger Behinderung muss man schon abwägen, wie behindert Du diesbezüglich konkret bist. ;)

Es wird also individuell entschieden.

Und nur mal so am Rande:

Beantragen kannst prinzipiell alles.

Ob der Antrag dann abgelehnt wird oder nicht und warum genau ist ein anderes Thema.

Aber wenn Du schon bei der Antragstellung falsche Angaben machst oder wichtiges verschweigst machst Dich strafbar.

Und wenn Du 'nen Schwerbehindertenausweis hast ist das im Normalfall den für Dich zuständigen Behörden auch bekannt. Man beantragt den ja nicht mal so zum Spaß, sondern weil man damit eben nachweisen kann, daß man schwerbehindert ist, was bei manchen Angelegenheiten notwendig ist. Jobsuche zum Beispiel.

warehouse14

Weshalb solltest du als Behinderter keinen Kl. Waffenschein bekommen ?? Habe ich noch nie gehört ! Geh zum Amt und beantrage ihn !!

Dachte mal was gelesen zu haben alles klar werde ich tun danke !

@Pusare

Mit dem Ärztlichen Gutachten ist mumpitz. Ausser du hast eine Psychische Erkrankung ! Und das du schwerbehindert bist, musst du dem Amtnann nicht auf die Nase binden ! Wenn man die Behinderung sieht, dann wird er dich schon fragen.