Ich hab Doppelt Rückerstattung bekommen was nun?!
Wir haben Hochzeitsreise nach Malediven gebucht durch HolidayCheck , die 3200 Euro gekostet hat. Und waren so dumm keine Rücktrittversicherung zu machen. 2 tage vor Abflug hab ich Bandscheibenvorfall bekommen und musste operiert werden. Also die Reise ist in die Hose gegangen und nach lange hin und her ich sollte 550 Euro pro Person also 1100 von 3200 insgesamt zurück kriegen . Nach eine Woche ist Zahlung eingegangen 1100 zwei Wochen später ist wieder der selber Zahlung in höhe 1100 eingegangen also doppelt Buchung denke ich . Frage ich was soll ich machen??!!!? Und bin verpflichtet jetzt 1100 zurück zahlen ?!?! Oder wenn Reiseveranstalter sich meldet wegen doppelten zahlung muss ich ihm (Rechtlich) 1100 überweisen ?!?!
Ich bitte um hilfe =) MfG Georg
6 Antworten
das Geld steht dir nicht zu, du musst es aber auch nicht unaufgefordert zurück geben. Du kannst es behalten (wenn du keine moralischen Bedenken hast) sollst es aber nicht ausgeben, denn die haben Zeit bis 31.12.2016 es von dir zurück zu fordern. Solange ist nämlich die Verjährungszeit. Also die Party bitte erst am 02.01.2017 feiern ;-))))
Ansprüche einer Firma (Reiseveranstalter) gegen privat (das bist du in diesem Fall) verjähren nach 2 Jahren. Beginn der Verjährungsfrist der 1.1.des darauf folgenden Jahres (also Beginn ist der 1.1.2015) . Somit Ende nach 2 Jahren 1.1.2017
Frage ich was soll ich machen??!!!?
HolidayCheck kontaktieren und fragen. Du könntest natürlich das Geld auch bis Ende 2017 auf ein Sparkonto parken und warten. Aber bei der Summe fällt das unter Garantie auf. Von der moralischen Seite ganz zu schweigen.
Und bin verpflichtet jetzt 1100 zurück zahlen ?!?!
Wenn es sich um eine Doppelbuchung handelt und Du keinen Anspruch auf diesen Betrag hast, ja.
Oder wenn Reiseveranstalter sich meldet wegen doppelten zahlung muss ich ihm (Rechtlich) 1100 überweisen ?!
Ja. Was denkst Du denn?
Die zweite Zahlung ist eine sog. "ungerechtfertigte Bereicherung", die Du zurückzahlen musst.
Du kannst natürlich die Füße stillhalten und abwarten, bis sie es merken und zurückverlangen. Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass sie das vor dem 1.1.2018 bemerken - erst dann ist es verjährt. Vorher solltest Du dieses Geld auf keinen Fall verprassen...
Stells auf ein Sparkonto und warte bis es soweit verjährt is das es kein recht mehr gibt xD
wie lang ist dieser Frist ?
Natürlich wirst du den Betrag zurück zahlen. Stell dir vor, es wäre umgekehrt gelaufen und der Reiseveranstalter hätte dir den Betrag ein zweites Mal verlangt. Dann hättest du dich bestimmt gewehrt und protestiert. Ich habe viele Jahre mit Geld gearbeitet und da sind natürlich hie und da auch Fehler vorgekommen. Wie froh war ich, wenn mich der Kunde auf meinen Irrtum aufmerksam gemacht hat.
Danke für Antwort. Sicher bis 01.01.2017 ? weil manche schreiben 1.1.2018 . Mit moralischen ist alles bestens , da die haben bestimmt meine Reise noch per last minute noch verkauft und nicht weniger als 2k-2,5k ;-)