Ich hab das Display vom Laptop meiner Freundin kaputt gemacht, deckt die Versicherung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du eine private Haftpflichtversicherung hast , und dieser Schaden sich tatsächlich wie von Dir beschrieben ereignet hat , würde Deine PHV die Reparaturkosten oder ggf. den Zeitwert des von Dir bei einem dritten beschädigten Notebook übernehmen .

Wenn der Schaden tatsächlich durch den beschriebenen Fingerdruck passiert ist, wird deine Privathaftpflichtversicherung den Schaden übernehmen. Kostenvoranschlag für Reparatur, Fotos und eine gut formulierte Schadenanzeige sollten hier ausreichen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast also versucht etwas zu reparieren und hast es dabei beschädigt.

Nun soll deine Haftpflicht den Schaden ersetzen !?

Kläre vorab wie hoch deine SB ist, vielleicht lohnt das ja nicht.

Und dann rufe deine Versicherung an und erfrage es. Würde dir raten bei der Wahrheit zu bleiben.

Nein nicht reparieren, mit richten meine ich einfach den Bildschirm neigen. Es ist tatsächlich so passiert, weiß nicht wie ich es besser erklären soll :(

@nomit123

Sorry, sehr unglaubwürdig, ein Monitor unten links mit Daumen und Zeigefinger weiter zu neigen. Ich sage ja nicht das es nicht wahr ist, nur unglaubwürdig.

Kläre den SB Anteil und benachrichtige deine Versicherung und wie es passiert ist.

Sowohl du, als auch de Geschädigte müssen eine Schadensanzeige an deine Haftpflichtversicherung abgeben.

Diese prüft die Rechtslage, wehrt einen unberechtigten Anspruch ab und reguliert einen berechtigten Anspruch (Reparatur oder Zeitwert)

Wenn deine "Freundin" deine "Lebensgefährtin die im selben Haushalt mit dir lebt" ist, dann zahlt da höchstens die Elektronikversicherung die extra für das Gerät abgeschlossen wurde.

Wenns nur "irgendeine Freundin" ist, dann zahlt deine Privathaftpflichtversicherung, sofern du denn eine solche hast. Sie zahlt die Reparaturkosten, höchstens den Zeitwert. Einen neuen Laptop gibts nicht.