Ich darf mein eigenes Geld nicht ausgeben :(

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Hey,

es ist dein Geld und du solltest darüber entscheiden können, was du kaufst. Sie haben es dir geschenkt, dadurch gehört es dir. Ich denke, dass deine Eltern es nicht wollen, da sie denken, dass du das Geld später gut gebrauchen wirst. Für Dinge, wie Führerschein und Co. Allerdings müssen sie dann auch zur Deckung deiner Bedürfnisse sorgen (Epilierer).

Du solltest trotzdem mal mit ihnen darüber reden. Dann werden sie dir das Warum beantworten und dann könnt ihr es auch klären.

Liebe Grüße!

Ja da hast du Recht. Sie sagen immer ich brauche es später für den Führerschein und das Studium usw. Ich hoffe ich kann das irgendwie mit ihnen klären. Danke für deine Antwort!

Es ist doch MEIN GELD, also darf ICH ES AUSGEBEN oder?

Nein, gesetzlich ist das anders geregelt. Aber an deiner Stelle würde ich ihn mir dennoch kaufen. Denn wenn die Eltern einem die einfachsten Hygieneartikel vorbehalten, stimmt etwas nicht.

Sie wollen, dass ich mein Geld spare für Studium, Führerschein usw...

Du musst mit deinen Eltern reden und sie davon überzeugen dass es dein Geld ist. Wenn du alledings nicht so ein teures Gerät kaufen darfst dann kauf dir doch einfach ein billigeres. Es gibt auch gute für 20euro :)

Wozu bekommst du dann überhaupt Geld, wenn du es nicht ausgeben darfst? Zum angucken? o.O

So sehr wie ich dich verstehen kann, dass du erhaltenes und angespartes eigenes Geld auch ausgeben möchtest, so wenig verstehe ich deine Eltern, dass sie das nicht gestatten. Das ist die eine verständliche menschliche Seite. Leider gibt es noch eine rechtliche Seite und die will ich dir kurz erläutern: Du bist mit 15 bedingt (oder wie es auch heißt "beschränkt") geschäftsfähig. Da du minderjährig bist, brauchst du für Rechtsgeschäfte (und ein Kauf ist ein Rechtsgeschäft, weil hierbei ein Kaufvertrag entsteht) die Zustimmung deiner Eltern. Allerdings kannst du dich auf den § 110 des BGB berufen. Es handelt sich hierbei um den "Taschengeldparagrafen", der Minderhährigen, aber beschränkt geschäftsfähigen Personen gestattet, ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten für erhaltenes Geld Käufe zu tätigen. Der Haken hierbei ist nur, dass die Höhe nicht exakt festgelegt ist und auch solche Käufe durch die Erziehungsberechtigiten im Nachhinein rückgängig gemacht werden können, weil ihre Zustimmung nicht vorlag. Lies dazu mal die §§ 106 - 111 BGB und auch die Kommentare un Urteile dazu. Ich würde mich in deiner Stelle erst einmal auf den § 110 BGB berufen und den Epilierer kaufen. Sollten dann deine Eltern dieses Gerät nicht zurück bringen, kannst du es behalten. Da dieser Vertrag aber schwebend unwirksam ist, musst du das Gerät zurück geben, wenn deine Eltern es verlangen und der Verkäufer muss es auch zurück nehmen. Macht er es dann nicht, ist es zwar rechtlich falsch, aber für dich ein Glück, denn dann kannst du es auch behalten. Viel Glück und hoffentlich konntest du nachvollziehen, was ich dir versucht habe zu erklären, damit du doch das Gesuchte bekommen kannst.