Ich brauche dringend Rechtsberatung. Wer kennt sich mit Arbeitsrecht und Honorarverträge aus? Danke
Gestern habe ich ein Honorarvertrag für die Nachhilfe in der Schule unterschrieben. Im vertrag steht, dass ich nur zum Schulhalbjahr kündigen darf. Ansonsten droht eine Vertragststrafe vom 350,00 Euro. Da ich aber in einer vom Arbeitsagentur bezahlten Weiterbildung bin und vom Weiterbildungsträger keine Befreihung für die Nachhilfestunden bekommen habe, musste mein Honorarvertrag kündigen. Muss ich die Vertragsstrafe bezahlen? Ich habe innerhalb vom 24 Stunden mündlich gekündigt. Muss ich sofort schriftlich kündigen?
6 Antworten
Da du gestern den Vertrag unterschrieben hast, läuft seit gestern die Kündigungsfrist zum Schulhalbjahr. Also kannst du erst zum Ende des Schulhalbjahres den Vertrag auflösen. Demnach musst du die Vertragsstrafe bezahlen. Bei persönlich unterschriebenen Verträgen gibt es keine 24-Stunden Widerrufsfrist. Wenn du deinen Job nicht machen kannst, hättest du dir das vorher gründlicher überlegen müssen. Du kannst bestenfalls mit der Schule reden, ob sie dich aus Kulanz aus dem Vertrag entlassen. Müssen die aber nicht.
Gestern habe ich ein Honorarvertrag für die Nachhilfe in der Schule unterschrieben. Im vertrag steht, dass ich nur zum Schulhalbjahr kündigen darf. Ansonsten droht eine Vertragststrafe
Das ist Vertrags- und nicht Arbeitsrecht.
Da ich aber in einer vom Arbeitsagentur bezahlten Weiterbildung bin und vom Weiterbildungsträger keine Befreihung für die Nachhilfestunden bekommen habe, musste mein Honorarvertrag kündigen.
Sehr schlau. Bevor man einen Vertrag unterschreibt, muss man doch selbst sicherstellen, dass man ihn auch erfüllen kann! Das ist doch kein Beliebigkeitsspiel. Hier hätte schon eine Vorbehaltsklausel vollauf genügt, um das zu verhindern.
Muss ich die Vertragsstrafe bezahlen?
Sofern kein Formfehler vorliegt. würde ich sagen ja. Schließlich hast Du dem zugestimmt.
Ich habe innerhalb vom 24 Stunden mündlich gekündigt.
Immerhin.
Muss ich sofort schriftlich kündigen?
Ja. Das entbindet Dich aber nicht von der Vertragsstrafe, es sei denn, der Auftraggeber erlässt sie Dir aus Kulanz.
Da hast Du wohl voreilig unterschrieben. Sofort schriftlich kündigen. Kündingen sowieso immer schriftlich. Wenn Du Glück hast kannst Du so vom Vertrag zurücktreten.
"keine Befreihung für die Nachhilfestunden" Sie kann gar nicht an der Nachhilfe teilnehmen.
Hallo?? Sie GIBT die Nachhilfe. Und jetzt sitzen 20 Schüler da, die wegen ihr keine Nachhilfe bekommen. Deshalb muss die die Vertragsstrafe zahlen, damit die Schule jemand anderen findet, der die Nachhilfe erteilt.
Warum sollte das ein Rücktrittsgrund sein? Schließlich hat der OP das selbst so unterschrieben; wenn diesbezüglich Bedenken bestanden, hätte man eben entweder nicht unterschreiben oder den Vertrag anders formulieren müssen.
Weil... Ja, weil der Gesetzgeber der Meinung war, dass man in solchen Fällen das Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund (ex nunc) kündigen kann (§ 314 BGB),und eben der Vertrag nicht rückabzuwickeln ist.
Guter Einwand. Nur: Das rechtlich durchzusetzen dürfte wohl teurer kommen als die Vertragsstrafe.
Da habe ich was mißverstanden. Dein "Hallo??" empfinde ich übrigens als unfreundlich.
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass der Rücktritt hier die falsche Hausnummer ist, weil es sich eben um ein Dauerschuldverhältnis handelt und man mit der Kündigung meines Erachtens sinnvoller zum Ziel kommt.
Ah - d´accord :-)
Bei einem schriftlich vor Ort geschlossenen Vertrag gibt es kein pauschales Rücktrittsrecht, und ein Widerrufsrecht auch nicht (außer in den vom BGB exakt definierten Bereichen).
Ruf dort an und red mal mit denen, aber ich würde sagen, schriftlich ist nie verkehrt, da hat man im Streitfall was in der Hand, das man vorweisen kann.
Das wird dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sehr umfangreich erklären können.
Wohl eher Vertragsrecht. Arbeitsrecht wird hier m.E. nirgends tangiert.
Und wo liegt hier der Rücktrittsgrund?