Ich bin Vater von 2 Kindern, die bei der Exfrau wohnen. Auf meiner Lohnsteuerkarte steht, Kinderfreibetrag 1,0. Bekomme ich 60% oder 67%?

2 Antworten

Es sind deine Kinder auf die Anspruch auf Kindergeld besteht,demnach müssen dir auch 67 % zustehen,auch wenn das Kind nicht bei dir lebt und du Kindergeld für das Kind beziehst !

Selbst wenn du neu verheiratet wärst,deine Frau min. ein Kind hätte für das Anspruch auf Kindergeld besteht,ihr nicht dauerhaft getrennt leben würdest,müsste dir der erhöhte Leistungssatz von 67 % zustehen.


60% Prozent von was ???

Berechnung für ALG I (Arbeitslosengeld I)