Ich bin Vater von 2 Kindern, die bei der Exfrau wohnen. Auf meiner Lohnsteuerkarte steht, Kinderfreibetrag 1,0. Bekomme ich 60% oder 67%?
Ich bin Vater 2 Kindes und die Kinder wohnen bei meiner Exfrau. Wir sind geschieden. Auf meiner Lohnsteuerkarte steht Kinderfreibetrag 1,0. Meine ex Ehefrau bekommt Kindergeld und ich zahle Unterhaltgeld für beide Kinder. Ab Februar bin ich als arbeitslos gemeldet. Bekomme ich 60% oder 67% ?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
ALG II
Es sind deine Kinder auf die Anspruch auf Kindergeld besteht,demnach müssen dir auch 67 % zustehen,auch wenn das Kind nicht bei dir lebt und du Kindergeld für das Kind beziehst !
Selbst wenn du neu verheiratet wärst,deine Frau min. ein Kind hätte für das Anspruch auf Kindergeld besteht,ihr nicht dauerhaft getrennt leben würdest,müsste dir der erhöhte Leistungssatz von 67 % zustehen.
60% Prozent von was ???
vikol
15.02.2017, 11:55
Fragesteller
Berechnung für ALG I (Arbeitslosengeld I)