Ich bin mit einem Freund von der Polizei kontrolliert worden. Er hatte Gras dabei, bei der Kontrolle ist er weggerannt. Nun bin ich Zeuge?

12 Antworten

Das einzige was ich dir empfehlen würde ist einen Anwalt zu konsultieren und Akteneinsicht zu beantragen.

Zuletzt solltest du dir überlegen ob nicht die Wahrheit vlt doch der richtige Weg ist. Denn du versuchst einen Straftäter zu decken. Ich würde mir andere Freunde suchen..

Bei Gericht sagst du einfach du könntest dich so leid es dir tut absolut nicht mehr an die genauen Vorgänge/Abläufe erinnern.

Damit kommst du der Aussagepflicht nach und das Gegenteil wird man dir schwer beweisen können.

Diese Taktik hat unser ehemaliger Bundeskanzler salonfähig gemacht und ist seitdem ein gern genommenes Mittel um einer Strafe wg. Aussageverweigerung zu verhindern.

Das kommt jetzt alles vor Gericht. Was droht mir vor Gericht, wenn ich da keinen Namen nenne?

Wenn es vor Gericht kommt, dann hat man deinen Freund bereits ermittelt, denn gegen einen unbekannten Tatverdächtigen würde man keine Gerichtsverhandlung ansetzen.

Anderes gilt eventuell, wenn es in der Verhandlung um mehr oder etwas anderes geht, als aus deiner Schilderung hervorgeht.

aber ich stehe ja als sicherer Zeuge Ihnen zur Verfügung. Wenn es zu keinem Gerichtsverfahren kommt, dann bin ich auch nicht verpflichtet irgendwo auszusagen, oder?

@Marc1506
Wenn es zu keinem Gerichtsverfahren kommt

Was denn nun? Kommt es vor Gericht oder nicht?

Vor der Polizei musst du als Zeuge eigentlich nichts sagen, es sei denn, die Vorladung erfolgte im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Erscheinen und Aussagen ist dann Pflicht.

Vor der Staatsanwaltschaft und vorm Gericht ist Erscheinen und Aussagen als Zeuge sowieso Pflicht.

Du hast nach § 48 StPO eine Zeugenpflicht und musst demnach vor einem Richter erscheinen, wenn das so angeordnet wird.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO steht dir zu, wenn der Beschuldigte mit dir in gerader Linie verwandt dein Ehe- oder Lebenspartner ist.

Sagst du nicht aus und § 52 StPO trifft nicht auf dich zu, dann gibts Ordnungsgeld bis Ordnungshaft.

das wäre damit aber blöd sich darauf zu berufen, denn um festzustellen dass er mit dir verwand ist müsstest du ja eh den namen nennen

Wie hoch kann dieses Ordnungsgeld ausfallen? Bei den Tatbestand sollte mir keine Haft drohen, richtig?

Mit dem Ordnungsgeld wäre die Sache dann erledigt oder?

@Marc1506

Nein. Deine Pflicht auszusagen gilt weiterhin.

Da die sowieso die Identität deines Freundes rausfinden werden, ist es wahrscheinlich ziemlich blöd von dir, die Aussage zu verweigern.

Aber bitte...mach, wie du willst.

Vor Gericht musst du die Wahrheit sagen. Die Aussage darfst du nur verweigern, wenn du dich selbst belasten würdest, bzw. verwandt oder verschwägert bist. Ansonsten kann es eine Strafe geben.

Und was wäre die Strafe? Seinen Namen will ich auf keinen Fall nennen, und bin gespannt was beim Gericht auf mich zukommt.

@Marc1506

Siehe die Antwort von "DerEinsiedler", je nachdem wie das Gericht das wertet. Wahrscheinlich aber eher nur eine Geldstrafe.

@Marc1506

Wenn es eine Gerichtsverhandlung gibt, haben sie seinen Namen doch längst. Oder wer soll in der Gerichtsverhandlung der Angeklagte sein?