Ich bin ausbildungssuchend und brauche Informationen über Kindergeld etc.
Hallo. :) Ich bin 18, habe die gymnasiale Oberstufe der 11. Klasse besucht, konnte jedoch nicht die Leistung aufbringen, die von mir erwartet wurde und habe die Schule verlassen.
Ich bin momentan ausbildungssuchend und bei meiner Mutter gestern ausgezogen und wohne derzeit bei meinem Vater.
Meine Fragen: Steht meinem Vater überhaupt Kindergeld zu, wenn ich ' nichts ' tue ? Falls ja, in welchem Zeitraum muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden, damit meine Mutter nicht noch von dem Geld profitiert, obwohl ich nicht mehr da bin?
Ich war über meine Mutter versichert. Muss ich mich jetzt selbst versichern?
Danke im Vorraus! :)
4 Antworten
Melde Dich bei der Arbeitsagentur. Deinem Vater steht Kindergeld zu, wenn Du bei ihm lebst, das mußt Dein Vater auch mit der Arbeitsagentur regeln. Das Kindergeld wird so lange bezahlt, wie Du in Ausbildung bist, längstens bis 25 Jahre. Du hast eine Übergangsfrist. So lange Du in Ausbildung bist und bei deinem Vater lebst, hast Du einen finanziellen Unterhaltsanspruch an Deine Mutter, sie muß jetzt zahlen. Auf der Steuerkarte müssen sich die beiden Dich teilen, jeweisl 0.5 Kind.
Danke :)
Dir steht nur das Kindergeld (oder bzw. den Eltern) zu, wenn du zur Schule, Uni gehst oder in der Ausbildung. Zuhause ohne etwas zu tun, da gibt es kein Geld. Muss man ggf. dann zurück zahlen. Wegen der KV erkundige dich bei der Gesellschaft wie das jetzt aussieht.
Danke :)
Ergänzung zum Kindendergeld: Wenn du ausbildungssuchend bist, kann dein Vater Kindergeld erhalten. Du musst aber nachweisen können, dass du dich um Ausbildung bemühst bzw. diese anstrebst. Bei Rückfragen gibt es auch eine Hotline der Familienkassen, Tel. Nr. findet sich unter www.familienkasse.de.
Wenn du bei der Arbeitsagentur "ausbildungssuchend" gemeldet bist, erhälst du weiterhin Kindergeld. Du musst nur alle paar Monate nachweisen, dass du auch etwas machst. Also z. B. Bewerbungsantworten vorlegen oder Ausbildungsmessen der Arbeitsagentur besuchen.
"Unabhängig von den unter e) erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist."