Ich bin 15, er ist 21 ~ zusammensein illegal?

13 Antworten

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Illegal ist ein Treffen überhaupt nicht, der Gesetzgeber interessiert sich nicht fürs Treffen. Wenn es um Sex geht:

Prinzipiell gibt es kein Problem, du bist kein Kind mehr, er darf also mit dir Sex haben. Aber es gibt ein paar Ausnahmen:

  • natürlich muss von deiner Seite aus alles freiwillig sein
  • du darfst keine Schutzbefohlene sein, er darf also nicht dein Trainer, dein Gruppenleiter, dein Lehrer, dein Ausbilder usw. sein.
  • es darf kein Geld fließen
  • und - und das ist das absolut seltenste, er darf deine fehlende Reife nicht ausnutzen.

Das letzte kommt aber in der Konstellation so gut wie nie vor.

und - und das ist das absolut seltenste, er darf deine fehlende Reife nicht ausnutzen.

In welchem Paralleluniversum lebst du? Seit wann ist es selten, dass Erwachsene die fehlende Reife eines jungen Menschen nicht ausnutzen?

@AllisterBundy

Es geht hier um den Paragraphen 182 StGB. Und die Konstellation, dass sich nach diesem Paragraphen jemand in diesem Sinne strafbar macht, ist ausgesprochen selten. Das hat nix mit Paralleluniversum zu tun, sondern mit der hiesigen Rechtsprechung. Und da muss schon einiges zusammenkommen. Sie muss sich der Konsequenzen nicht bewusst sein, er muss wiederum bewusst ihre Unreife ausnutzen usw. Das jemand in dieser Konstellation dann bestraft wird, ist wirklich eher selten.

Illegal ist es nicht, nur etwas komisch, ein 21 jähriger trifft sich mit 15 jähriger.

ich hab meinen Freund mit 16 kennengelernt, da war er 25. jetzt bin ich 27 und er 36 und immernoch zusammen.

ob DU das komisch findest, war nie die Frage ;)

@comedyla

ja, und ihr dürft sogar Sex haben.

Das Treffen, Küssen usw, nein , im Fall vollzogener sexueller Handlungen jeglicher Art, ja. Auch wenn Du keine Anzeige erstatten würdest, dieses jedoch Deine Eltern und/oder Dritte Personen tun. Das Jugendschutzgesetz, im Internet einsehbar, gibt Dir darüber Auskunft, was natürlich auch für die Strafgesetzgebung, gilt.

Liebe Grüße

Na dann mal los: Wo steht das denn im Strafgesetzbuch? Und wo im Jugendschutzgesetz?

Den Paragraphen würde ich doch gerne mal sehen.

@FataMorgana2010

Du kannst den Paragraphen 182 StGB doch hier wohl kaum ausschließen, da Du keinen Einblick in die bestehenden Verhältnisse hast. Generell gebe ich Dir recht, ist dies unter Berücksichtigung beiderseitigem Einverständnisses erlaubt. Nur kann ich dies in meiner Antwort keinesfalls verallgemeinernd darstellen. 182 StGB. Ich hältte vielleicht extra darauf hinweisen sollen, somit Deine Kritik gerechtfertigt ist.

Jugendschutzgesetz, gilt "nur" für den Fall sexueller Handlungen an Schutzbefohlenen.

@ngdplogistik

Im Jugendschutzgesetz steht rein gar nichts über die Schutzbefohlenen drin, auch das ist eine Sache des Strafrechts (§ 174, falls es dich interessiert).

Es geht darum, dass du in den Raum wirfst vollzogenen sexuelle Handlungen zwischen einer 15jährigen und einem 21jährigen seien grundsätzlich verboten. Das ist falsch.

Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182 Abs. 4)

http://www.planet-liebe.de/beziehung-und-partnerschaft/sex-und-das-gesetz/

KANN!

Man sollte auch mal die ersten Absätze des § 182 StGB lesen.

@PatrickLassan

Vor allem 3, ja, ich hab in der Eile den falschen Teil zitiert und dann wars zu spät zum Korrigieren.

  1. Der Gesetzestext hat sich inzwischen geändert. Der Link, von dem du das hast, ist schlicht veraltet.
  2. Es geht und ging in diesem Gesetz um das Ausnutzen einer Zwangslage bzw. der fehlenden Reife zur sexuellen Selbstbestimmung. In diesem Fall KANN von einer Bestrafung abgesehen werden. Es ging und geht nicht um einvernehmlichen Sex.
@FataMorgana2010

Es ging und geht nicht um einvernehmlichen Sex.

Die Frage, ob es einvernehmlich war oder nicht, muss erst mal genau geklärt werden. Das ist ja das Problem.

Eine Zwangslage entsteht nicht nur durch physische Gewalt(androhung).

@AllisterBundy

Ja, aber andersherum wird ein Schuh draus: Es wird nicht jede sexuelle Handlung unter Generalverdacht gestellt, dass sie nicht einvernehmlich ist (es sei denn, es geht um Kinder). Sondern andersherum - zunächst ist eine sexuelle Handlung erlaubt. Nur dann, wenn jemand das beantragt, wird geprüft.

@FataMorgana2010

Tja und das sehe ich als Problem. Aufgrund solcher Regelungen jedesmal hier Entwarnung zu geben und den Mädels auch noch zuzureden, finde ich fahrlässig.

@AllisterBundy

Was ist daran fahrlässig? Jeder Mensch muss seine Erfahrungen machen, dazu gehören auch schlechte. Und das Gesetz kann keinem vorschreiben, wie sein Leben verläuft und in welchem Altern er/sie den ersten Sexualpartner kennen zu lernen hat. Sex haben die meisten wohl wenn sie noch Minderjährig sind. Habe noch nie gehört, dass jemand daraus ernsthaften Schaden erlitten hat.

@Ernestine178
Was ist daran fahrlässig? Jeder Mensch muss seine Erfahrungen machen, dazu gehören auch schlechte.

Hast du irgendwie ein Sprachverständnisproblem oder so? Natürlich muss jeder seine Erfahrungen machen. Es geht darum, wie hier RAT erteilt wird.

Was ein ratsuchendes junges unerfahrenes Mädel hier solchen Tipps entnimmt, ist folgendes: Alles gut, mach ruhig ...

Wie die konkrete Situation aussieht, weiß hier keiner und es ist naiv und fahrlässig, vom denkbar günstigsten Fall auszugehen.

mit 16 darfst du sex haben ohne das deine eltern groß was machen können in rechtlichem sinne, davor könnten sie dein freund anzeigen...

sollen sie doch. Meinst du, die Justiz hat Zeit und Lust, sich mit dem Gemecker hysterischer Eltern zu beschäftigen?