Ich bin Schwerbehindert muß Spätschicht machen .?

5 Antworten

Es gibt für Schwerbehinderte keinen generellen Anspruch auf Ausschluss von einer Spätschicht - es kommt alleine auf die konkreten Umstände, auf die Art der Behinderung an.

Auf der Seite https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Schichtarbeit/77c395i1p/index.html heißt es dazu:

Schwerbehinderte Beschäftigte sind von Schichtarbeit nicht grundsätzlich befreit oder ausgeschlossen. Im Einzelfall kann jedoch ein Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit mit der Maßgabe bestehen, ihn wegen der Besonderheiten der Behinderung von Schichtarbeit ganz oder teilweise auszunehmen (vgl. § 81 Abs.4 Nr.4 SGB IX und dazu BAG, Urteil vom 03.12.2002 – 9 AZR 462/01 sowie § 106 Satz 3 GewO – Pflicht des Arbeitgebers zur Rücksichtnahme auf Behinderungen des Arbeitnehmers).

Die hier erwähnte Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" sagt:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. [...] Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. [Anmerk.: Hervorhebungen durch mich]

Das genannte "billige Ermessen" bedeutet konkret, dass der Arbeitgeber bei seinen Entscheidungen die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss.

Wenn Dein Belang, wegen der Schwerbehinderung nicht in der Spätschicht zu arbeiten, objektiv das Interesse des Arbeitgebers überwiegt, Dich doch dann einzusetzen (es für ihn also keine unzumutbare Belastung in personeller, organisatorischer und evtl finanzieller Hinsicht bedeutet), dann darf er Dich nicht zur Spätschicht einteilen.

Im Ernstfall müsste das dann aber vom Arbeitsgericht ausgeurteilt werden.

Ob Du dich mit entsprechenden Ansprüchen gegen Deinen Arbeitgeber durchsetzen kannst oder willst, kann ich nicht beurteilen - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Es kommt darauf an was du für eine Tätigkeit ausführst, wenn du denkst das du nicht in der Spätschicht arbeiten kannst, lass dir ein Ärztliches Attest geben und wende dich an den Sozialverband VdK ...

Unter Umständen kannst Du dagegen angehen , aber es kommt auf den Einzelfall an.

Schau mal hier rein:

https://www.ifb.de/schwerbehindertenvertretung/rechtsprechung-schwerbehindertenvertretung-behinderungsgerechterarbeitsplatz/do/detail/shortlink/keine-nachtarbeit-fuer-schwerbehinderte.html

Du solltest Dich an den den Intergrationsfachdienst wenden, die stehen beratend zur Seite und vermitteln so weit ich weiß auch beim Arbeitgeber.

Ja, du musst das sagen, dass darfst du nicht, es kommt auch auf die behinderungsstufe ein, jedoch soweit ich weiß darf es das nicht!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

und wieso kannst du spät nicht arbeiten, wenn es früh geht?