Ich beziehe ab Januar Rente. Man will ich auf Honorarbasis arbeiten lassen, wie ist das mit Steuern?

3 Antworten

Bei regulärer Alterrente (also keine vorgezogene) kannst Du beliebig verdienen.

Als Selbstständiger machst Du eine EÜR (Einnahmen und Überschußrechnung) da kommen alle Einnahmen und Ausgaben rein. Und den Gewinn musst Du normal versteuern. Von Deiner Rente werden ca. 64% steuerpflichtig sein (also bei 2000 Euro Rente 1.320 Euro) . Und dazu kommt halt der Gewinn.

Vollkommen steuerfrei ist Dein Zusatzverdienst wenn Du einen 400 Euro Job machst. Allerdings muss halt Dein Arbeitgeber Dir einen solchen Vertrag anbieten. Nachteil: Du kannst halt max. 400 Euro pro Monat verdienen.

Also , ich werde eine Bruttorente von 710,00 Euro haben, mein Mann hat eine Nettorente von 780,00 Euro. Man will mich ja nur holen zur Arbeit, wenn "Not am Mann" ist, daß würde bedeuten, wahrscheinlich den Sommer über. 400,- wären mir eigentlich zu wenig, habe ja extra den Monat noch dran gehängt, den ich vom Gesetz her machen muß, damit ich beliebit verdienen könnte. Ich habe ja schon meine 48 Arbeitsjahre rum.

Müßte ich bei einer Arbeit auf Honorarbasis Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen?

@helmie47

Erstmal zur Steuer (ich gehe davon aus, dass Dein Mann auch gerade Rente begonnen hat):

Du must 64% von 710 Euro und er auch 64% von ca. 900 Euro (Bruttorente) versteuern. Das sind dann 64% von ca. 1600 also etwa 1025 Euro monatlich. Im Jahr habt ihr zusammen einen Freibetrag von 16.000 Euro, ihr verdient (ohne Extra) 12.300 Euro also habt ihr noch einen Freibetrag von ca. 4.000 Euro pro Jahr.

Also wenn Du den Sommer über mehr als 4.000 Euro (nach Kosten wie Reisekosten, Buchhaltungskosten, Kosten für Computer, Telefon oder was Du sonst noch absetzen kannst) verdienst werden Steuern anfallen. Als Beispiel bei 6.000 Euro musst Du für ca. 2.000 Euro Steuern zahlen. Etwa 20% also ca. 400 Euro. Die Krankenkassenbeiträge werden auch bei der Steuer berücksichtigt. Also wären voraussichtlich weitere 70 Euro bei Dir und ca. 90 Euro bei Deinem Mann monatlich steuerfrei, sind im Jahr dann so weiter 1900 Euro. Also solange Dein Nebenverdienst unter 6.000 Euro pro Jahr liegt werden wohl wenig bis keine Steuern anfallen. Allerdings wird das Finanzamt auf einer Steuererklärung bestehen.

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung sieht das anders aus. Nach meinem Kenntnisstand wäre ein Jahresverdienst bis zu 4.800 (es zählt das Betriebsergebnis in der EÜR) versicherungsfrei. Sobald aber diese Grenze überschritten wird fällt für den gesamten Verdienst (wie oben berechnet mal 6.000 Euro angenommen) die vollen Beiträge an - und das sind so etwa 20% Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Wäre also beim obigen Beispiel 1.200 Euro pro Jahr. Aber um sicherzugehen: Einfach Deine Krankenkasse anrufen und direkt erfragen ob die von mir behauptete Geringfügigkeitsgrenze auch für Rentner gilt.

Es könnte also aus Sicht der Krankenversicherung sinnvoll sein wenn sowohl Du als auch Dein Mann eine selbstständige Tätigkeit ausführen. Und Du z.B. die Sommerarbeit machst und er vielleicht für Dich und ggfls. andere die Buchhaltung macht und ein Honorar verlangt. Ihr macht dann beide eine EÜR (Einnahmen- Überschußrechnung). Diese Honorare für die Erstellung der Buchhaltung gibt er in seiner Steuer EÜR an. Dann sind die Buchhaltungskosten bei Dir Betriebsausgabe und vermindern Dein Betriebsergebnis. Und bei Deinem Mann sind es Einnahmen und solange er nicht die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt verbleibt dieses Einkommen krankenversicherungsfrei.

Deine Altersrente wäre zu 66% steuerplfichtiges Einkommen. Diese 66% zzgl. der Einnahmen aus anderen Einkunftsarten werden zusammen addiert (Summe der Einkünfte) und anschließend werden die Sonderausgaben (Kranken- und Pflegeversicherung, evtl. HPV und private Unfall) abgezogen.

Ist der Wert der dann rauskommt (zu versteuerndes Einkommen) kleiner als 8.004,- € (bei Verheirateten 16.008,- €) so fällt keine Einkommensteuer an.

Wie wäre es mit einem 400,- € Job?

Wenn du das Regelrentenalter erreicht hast, kannst du theoretisch so viel dazu verdienen, wie du willst. Die Rente wird mit dem Ertragswert in die Steuererklärung übernommen (de ist individuell verschieden). Wenn du insgsamt über 8.004 € zu versteuern hast, musst du die Einkünfte also voll versteuern. Ob das fürden Betrieb so einfach ist, ist eine andere Frage.

Der müsste die fälligen Sozialabgaben für diese Tätigkeit zahlen, sonst würden die Betriebe ja nur noch Rentner beschäftigen.