Ich bekomme Hartz 4 bin Schwanger und möchte Heiraten

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Wenn ihr verheiratet seid,bildet ihre eine BG - Bedarfsgemeinschaft !

In dieser wird sämtliches Einkommen auf euren Bedarf angerechnet,dazu zählen dann auch das Elterngeld welches du bekommen wirst. Da du jetzt schon ALG - 2 bekommst,wird das Elterngeld entweder 300 € betragen,wenn du es dir auf 1 Jahr Elternzeit auszahlen lässt oder 150 €,wenn du es dir auf 2 Jahre auszahlen lässt.

Dieses würde dann bis auf 30 € Versicherungspauschale auf euren Bedarf angerechnet,wenn du nicht durch einen Nebenjob schon Freibeträge geltend machen kannst,die du auf dein Einkommen hättest.

Das Kindergeld würde dann auf den Bedarf des Kindes zu 100 % angerechnet,es sei denn du schließt eine eigene Versicherung für das Kind ab,dann kannst du die Beiträge in tatsächlicher Höhe absetzen,wenn sie die 30 € Versicherungspauschale im Monat nicht überschreiten.

Der Bedarf des Kindes würde dann sein,229 € Regelsatz + 1/3 der Kosten für Unterkunft und Heizung. Davon würde dann das Kindergeld von 184 € abgezogen.

Ihr hättet dann ein Regelsatz Anspruch von je 353 € + je 1/3 der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Die Wohnung dürfte ca.75 qm groß sein,was sie in eurer Stadt kosten dürfte,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen.

Dein Mann müsste dann erst einmal BAB - beantragen,wenn ihr zusammen lebt. Von seinem Bruttoeinkommen kann er dann Freibeträge geltend machen,die dann von seinem Nettoeinkommen abgezogen würden. Das übrige Nettoeinkommen,BAB - und sein Kindergeld ( wenn er es noch bekommt ) ist dann sein anrechenbares Einkommen.

Dieses anrechenbare Einkommen + dein anrechenbares Elterngeld,würde dann euer gesamtes anrechenbares Einkommen ergeben,das dann gleichmäßig auf euren Bedarf verteilt würde.

Die Differenz von anrechenbarem Einkommen,bis zu eurem Bedarf,bekommt ihr dann als Aufstockung vom Jobcenter gezahlt.

Ab der 13 SSW steht dir ein Mehrbedarf für schwangere zu,der beträgt ca.60 € zusätzlich im Monat,den bekommst du bis zur Geburt gezahlt. Außerdem steht dir ab der 13 SSW auch noch eine Pauschale für Schwangeren Bekleidung zu und ab der 10 - 8 Woche vor der Geburt,bekommst du dann auch noch eine Pauschale für die Erstausstattung eures Kindes.

Dazu könnt ihr noch eine Erstausstattung für eure erste gemeinsame Wohnung beantragen,die würdet ihr bei Bedürftigkeit bekommen,diese ist auch nicht zurück zu zahlen. Wenn ihr ein zinsloses Darlehn für die Kaution beantragen müsst,ist das dann in monatlichen Raten zurück zu zahlen,diese würden dann von euren laufenden Leistungen abgezogen.

Hallo nochmal Vielen Dank für eure Mühe :) wie bekomme ich den noch raus wie viel Kaltmiete die Wohnung für 3 Personen kosten darf ? Harald - Thome - örtliche - Richtlinien Blicke ich leider nicht durch kommen immer komische Ergebnisse bei raus

Lg

@Chickosa

Du musst doch nur deine Stadt suchen und die Kaltmiete ablesen,die es für 3 Personen gibt !

Mal ohne Anspruch auf Richtigkeit: Wenn Ihr 2 heiratet, bildet Ihr mit dem Kind eine Bedarfsgemeinschaft (wenn Ihr zusammenlebt wie in einer Beziehung allerdings auch). In dieser bekommt nur der eine erwachsene Hilfeempfänger den vollen H4-Satz, der andere nur 90%. Am Bezugssatz des Kindes ändert sich nichts. Da Ihr zusammen aber eine größere Bedarfsgemeinschaft seid als Du und das Kind allein, habt Ihr auch Anspruch auf eine größere Wohnung.

Nun ist Dein zukünftiger Mann ja kein H4-Empfänger, deswegen muss er entweder selber für seinen und Deinen Lebensunterhalt aufkommen (und den des Kindes) oder sein Einkommen liegt (was im ersten Ausbildungsjahr zu erwarten ist) unter dem Betrag, den Ihr als H4-Familie zusammen bekommen würdet. Dann könnt Ihr aufstockende Hilfe beantragen, damit Ihr nicht schlechter als eine vergleichbare H4-Bedarfsgemeinschaft dasteht.

"Du" bekommst die Wohnung nicht mehr vom Amt, aber "Ihr" kommt mit Wohngeld und aufstockenden Gelder am Ende auf das Gleiche raus.

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und nicht zu viele sachliche Fehler eingebaut. Am Besten, Du fragst mal bei Deinem Sachbearbeiter oder bei www.tacheles-sozialhilfe.de/forum; da bekommst Du dann bestimmt noch bessere Antworten.

Ich wünsche Dir alles Gute für die restliche Schwangerschaft und viel Glück und Spaß mit dem neuen Erdenbürger - ach ja: und alles Gute für die Ehe, eine schöne Hochzeit und was man sonst noch so wünscht ("Drum prüfe ewig, wer sich bindet, ob sich nicht noch was Bessres findet!" hat meine Oma immer in solchen Situationen (etwas verdreht) zitiert ;-) )

BEIDE erwachsene Mitglieder der BG erhalten je 90 % des Regelsatzes. Das Leben zu zweit ist eben etwas günstiger , als das eines Single.

Du und dein Kind werdet ALG2, Kindergeld und evt Unterhaltsvorschuss bekommen. Dein Mann bekommt sein Azubi-Geld, Kidnergeld und evt auch BAB; Dazu wäre evt wohngeld denkbar.

Vielen Dank für eure mühe ihr habt mir ein ganzes Stück weiter geholfen :) weiß zufällig noch jemand wie hoch in (Nrw ) Ratingen die Miete für 3 Personen sein darf ? momentan wird mir für 1 Person 300 € kalt bezahlt vllt weiß jemand wie viel mehr man pro Person bekommen kann

Liebe Grüße

Wenn ihr heiratet und zusammenzieht, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft Das Arbeitseinkommen deines Mannes bleibt dann mit einem Freibetrag von 100 € plus 20 % des Mehrverdienstes anrechnungsfrei.

Während der Schwangerschaft hast du einen Mehrbedarf und du kannst vor der Geburt eine Baby-Erstausstattung beantragen.

http://www.gutefrage.net/frage/beide-hartz4-und-hochzeit-bekommen-wir-hilfe-vom-amt

Hallo :)

Die Frage dort oben, die müsste dir weiterhelfen. Die habe ich hier auch gefunden gerade eben. Diese Frage ist jedoch schon älter aber vielleicht helfen dir dort die Antworten weiter .

LG

vielen Danke das ist sehr Lieb nur möchte ich keinen zuschuss für die Hochzeit mir geht es eher darum wie es mit meiner Grundversorgung aussieht für mich und das Baby wenn ich Verheiratet bin

Lg