Ich bekomme ca 430 Euro Witwenrente, kann ich Hartz 4 beantragen oder Wohngeld?
12 Antworten
Wenn das alles ist an Einkommen und du noch Miete und Nebenkosten zahlen musst, dann kannst du weitere Leistungen beantragen. Wohngeld geht nur, wenn nicht mehr viel fehlt, vermutlich sind die 430 Euro da zu wenig.
Hartz IV geht nur, wenn du dem Arbeitsmarkt noch zur Verfuegung stehst. D.h. du musst noch gesund genug sein und noch nicht im Rentenalter. Und du musst dann auch bereit sein, zu arbeiten, dich zu bewerben, Massnahmen zu besuchen. Kannst du nicht mehr arbeiten (weil z.B. selbst Rentner, dann musst du Grundsicherung beim Sozialamt betragen (gleiche Hoehe wie Alg2).
Es kommt darauf an, ob du arbeitsfähig bist. Wenn ja steht dir aufstockend AlG 2 zu. (JobCenter)
Wenn nicht, kannst du aufstockende Grundsicherung beantragen. (Sozialamt)
Von der Summe her ist es das gleiche. 399,00 € plus die tatsächlichen Wohnkosten bis 45 qm (alleinstehend)
In den ersten 6 Monaten kann das Amt nicht die Reduzierung der Wohnkosten verlangen. Danach auch nur, wenn das wirtschaftlich sinnvoll ist.
Dann fange am Besten gleich morgen damit an.
Von 430€ kannst Du doch nicht Deinen ganzen Lebensunterhalt bestreiten.
Morgen zur Arge gehen--Antrag abholen und ausfüllen.
Dann den ausgefüllten Antrag abgeben.Über Wohngeld informierst
Du Dich auch gleich und fragst ..wo Du dafür den Antrag stellen musst,
falls das gesondert geregelt wird.
VG pw
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/antrag.html
Hier noch ein Link dazu.VG pw
Beantragen kann man sowieso immer alles. Gehe einfach zum Jobcenter und sprich mit dem für dich zuständigen Leistungssachbearbeiter. Wenn der Antrag Sinn macht, wird er dir einen Grundantrag aushädigen und einen Termin zur Abgabe mit allen Unterlagen mit dir vereinbaren. Gehe noch diesen Monat, weil immer rückwirkend für den Monat ab Antragstellung gezahlt wird. Wenn die Witwenrente dein einziges Einkommen ist, du alleine lebst und für Miete und Heizung bezahlen musst, wirst du auf jeden Fall etwas bekommen. Allerdings wird das Ziel auch sein, dich in Arbeit zu vermitteln, wenn das zumutbar ist.
Die Frage ist, ob dies das einzige Einkommen ist.
Die Grundsicherung beträgt 399 €. Da bist du zwar drüber - aber von diesem Geld muss du nicht deine Wohnung bezahlen. Das bedeutet grundsätzlich, die Wohnkosten, die dein Einkommen nicht decken, kannst du eventuell bekommen.
Du solltes dich bei deinem zuständigen Sozialhilfeträger erkundigen. Die rechnen dir das ganz genau auf.