Ich arbeite im Vertrieb und mein Arbeitgeber erlaubt uns nicht Urlaube für die Monate des Quartalsendes zu nehmen, ist das legal?

6 Antworten

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Bitte könnten Sie mir, ob das alles legal ist ?

Nein, das ist nicht erlaubt!

Beim Urlaubsanspruch ist der Arbeitgeber der Schuldner des Arbeitnehmers - trotzdem (also trotz der rechtswidrigen Vorgaben des Arbeitgebers) darfst Du Urlaub nicht eigenmächtig antreten!

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer das Recht, die Zeit seines Urlaubs festzulegen. Der Arbeitnehmer ist nur dann berechtigt, dem Wunsch des Arbeitnehmers nicht zu folgen, wenn (wirklich!!) dringende betriebliche Gründe oder die Wünsche sozial bevorrechtigter Arbeitnehmer diesem Wunsch entgegen stehen (Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 1 Satz 1: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html ).

Der Grund (Quartalsende) für die in der Frage erwähnte Urlaubssperre ist kein dringender betrieblicher Grund nach dem Gesetz, der zur Urlaubsverweigerung/Urlaubssperre berechtigen würde!!

Es ist jetzt nur die Frage, wie Du Dein Recht gegenüber Deinem Arbeitgeber durchsetzen kannst oder willst - denn "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Ich schließe mich hier der Meinung von @Familiengerd an.

Das Bundesurlaubsgesetz sagt zwar dass der AG den Urlaub aus "dringenden betrieblichen Gründen" oder wenn andere AN aus sozialen Gründen den Vorrang haben verwehren kann, es sagt aber auch dass auf die Bedürfnisse der AN Rücksicht genommen werden muss.

Es liegt aber bestimmt kein dringender betrieblicher Grund vor, wenn der AG von Vornherein Urlaubssperren für jedes Quartalsende verhängt, für den Fall dass die Quartalsvorgaben nicht erreicht werden. Das ist ein massiver Eingriff in die Urlaubsplanung der Mitarbeiter und ich kann hier keine schwerwiegenden Gründe für die Urlaubsperren erkennen.

Wie viele AN seid Ihr denn? Wäre es nicht einmal zu überlegen, ob Ihr einen Betriebsrat gründet? Der hat beim Urlaub mitzureden und der AG darf dann nicht eigenmächtig alleine bestimmen. Außerdem kann dann auch durch eine Betriebsvereinbarung ein Zeitraum vereinbart werden, in dem der AG einen Urlaubsantrag beantworten muss. Im Gesetz gibt es hier leider keine zeitlichen Vorgaben.

Ansonsten bleibt nur, dass jeder AN sein Recht auf den gewünschten Urlaubstermin beim Arbeitsgericht einklagt. Ob Ihr das tun wollt, kann ich nicht beurteilen. Hier wird wohl vielen AN der "Frieden" lieber sein als eine Auseinandersetzung mit dem AG bei der man zumindest mit einem sehr viel schlechteren Betriebsklima rechnen muss.

Es gibt ein gesetzliches Minimum an Urlaubstagen pro Jahr in Deutschland und die müssen unabhängig von der Leistung gewährt werden.

Urlaub kann vom Arbeitgeber nur verwehrt , also nicht genehmigt werden, wenn betriebliche Umstände dagegen sprechen, das wären dann z.B. dass viele Leute gleichzeitig Urlaub beantragen oder bei einer sehr hohen Auftragslage, z.B. bei Saisonarbeit.

Dass pauschal vier Monate im Jahr wegen irgendwelcher "Ziele" Urlaubsverbot herrscht, ist mit Sicherheit nicht rechtens.

Deinen ganzen Urlaub kann er nicht verplanen aber betriebsbedingt kann er Urlaubsgesuche ablehnen.

 Da wir manchmal davor unsere Ziele noch nicht erreicht haben, haben wir Anmahnungen von unseren Managern per Email bekommen, in denen sie uns sagen, dass unsere Urlaubsanträge nur genehmigt werden, wenn wir unsere Ziele erreichen.

Das dürfte nicht rechtens sein.

Ich würde da aber mal jemanden Fragen der in der Gewerkschaft ist oder den Betriebsrat, wenn es einen Betriebsrat gibt.

Wenn es so wäre, dass an diesen Terminen ein höherer Arbeitsanfall ist und daher ein Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, wäre das ja noch zu verstehen. Aber die Haltung "Ihr bekommt den Urlaub nur, wenn Ihr Eure Ziele bis dahin erreicht habt" ist meines Erachtens arbeitsrechtlich nicht korrekt.

Ein Arbeitnehmer hat nach einem Urlaubsantrag nach einer angemessenen Zeit (Arbeitsgerichte haben dafür in einem Urteil mal von etwa 4 Wochen gesprochen) einen Anspruch auf eine verlässliche Reaktion auf den Antrag. Das kann nur eine Genehmigung oder eine Ablehnung sein. Ein "vielleicht" als Antwort ist nicht in Ordnung, denn schließlich muss man für den Urlaub planen und buchen, und das kann man oft nicht erst am letzten Tag machen.