Ich arbeite im Außendienst und meine Frima bezahlt keine Spesen. Kann ich die Spesen nachträglich über meine Steuererklärung geltend machen?

5 Antworten

Ja alles was du nicht ersetzt bekommst und was an kosten für erhaltung / durchführung deines Berufs notwendig ist kannst du durch Werbungskosten geltend machen.

Km-Pauschale, Verpfelgungsmehraufwand sind z.b. feste Werte die du angeben kannst

selbstverständlich. 

Mit den für das Jahr jeweils gültigen Pauschalen, mit der Steuererklärung, bzw. wenn schon ein Bescheid vorliegt, solange, bis dieser rechtskräftig ist und nicht mehr unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. 

Besser ist aber, wenn der Arbeitgeber Spesen zahlt, dann erhältst Du nämlich 100%, vom Finanzamt nur den persönlichen Steuersatz von den Spesen, also als Superverdiener maximal 42%.

Die Bauhandwerker sind alle im Außendienst und bekommen auch keine Spesen, rechnen nur nur über den Jahresausgleich ab .

Ich mache es kurz: ja, als sog. Verpflegungsmehraufwand im Rahmen fester Kostensätze und Reisekosten (km, Tickets).

Ja kann man!