Ich 22 kein Job, Vater hat wohnung gekündigt und will mich auf die straße setzten
Hallo, ich bin 22 Jahre alt. Und habe weder eine Ausbildung noch einen Job mein Vater hat die Wohnung zum 31.12.2014 gekündigt und ich muss hier raus. Jetzt wollte ich mal fragen ob ich dagegen was machen kann. Ich habe mich den letzten Monat rangesetzt Bewerbungen Geschrieben und Nach Ausbildung gesucht. Ich kann weder zu meiner Mutter noch zu meiner Oma und Opa.
Mit Freundlich Grüßen JD
7 Antworten
Deine Eltern sind soweit sie dies können verpflichtet für dich bis zu deinem 25. Lebensjahr zu sorgen, erst dann hast du Anspruch auf Harz IV und eine vom Amt bezahlte Wohnung.
Die vom Amt haben gesagt das ich in 4 wochen noch mal wieder komme und auf der Straße sitze
Normaler weise bewirbt man sich während der Schulzeit, damit man nach Schulende, sofort eine Ausbildung anfangen kann. Anscheinend hast Du Dich nicht darum gekümmert und jetzt wo Dein Vater die Wohnung gekündigt hat, verstehst Du jetzt was läuft. Mit dem Vater reden um eine gemeinsame Lösung zu suchen. Auf jeden Fall solltest Du Dich weiter bewerben, zu Not machst Du ein FSJ.
Bis 25 sind deine Eltern Unterhalts pflichtig. Such dir ein Zimmer.
Bis 25 sind deine Eltern Unterhalts pflichtig
Das kann man WO mal nachlesen?
...und möglicherweise auch garnicht muß....
Steht das irgendwo im Gesetz ?
Nein, steht es nicht. Es ist eine ebenso verbreitete wie falsche Legende, dass es eine Grenze des 25.. Lebensjahres im Unterhaltsrecht gäbe. Gibt es in Deutschland nicht.
Einzig bei Hartz IV findet man diese Grenze, allerdings nur einseitig: U25-Jährige sind zwar verpflichtet, bei ihren Eltern zu leben, wenn sie Hartz IV bekommen wollen.. Aber die Eltern sind nicht verpflichtet, die Kinder auch aufzunehmen. Mit dem Ergebnis, dass dann auch U25-jänrige eine eigene Wohnung finanziert bekommen.
Tja irgendwas haste falsch gemacht.
Ob Deine Eltern Dir gegenüber noch unterhaltspflichtig sind, hängt von der Frage ab, was Du seit Deinem 18. Lebensjahr getan hast, um Deine berufliche Ausbildung abzuschließen. Im Regelfall ist bei 22jährigen, die noch nicht mal mit Ausbildung angefangen haben, der Unterhaltsanspruch verwirkt. Damit ist Dein Vater Dir gegenüber weder zu Naturalunterhalt noch zu Barunterhalt verpflichtet. Dir wird dann wohl nix anderes übrig bleiben, als Dir eine eigene Bleibe zu suchen und Hartz IV zu beantragen.
Ich hätte eine Wohnung in Gießen. Aber ich muss dafür ihn erst auf Unterhalt verklagen. Weil er nicht Zahlen will.