Ich (18) will in den Urlaub fahren, mit dem Auto meiner Schwester

7 Antworten

du kannst mit ihren fahn & bist auch versichert da die Haftpflichtversicherung immer zahlt .. egal wär faht .. wenn sie aber ne kasko hat & du die auch nutzen willst bzw sollst falls mal was passiert .. einfach bei der Versicherung bescheid geben & schriftlich bestätigen lassen das du von zb 21.12 bis 29.12 verischert bist .. manche machen das kostenlos manche greifen da ab ..

Also, meine Versicherung verlangt für solche Urlaubsfahrten (bis 3 Wochen) keine Beitragszugaben. Alles also bei uns ganz einfach.

Das wichtigste ist, dass in der Autoversicherung deiner Sis auch weitere Fahrer eingetragen sind. Wenn das nicht der Fall ist und du baust einen Unfall damit, verliert deine Sis den Versicherungsschutz und muss für alle Kosten gerade stehen. Das solltet ihr auf alle Fälle überprüfen und für dich selbst ist eine private Hapftpflicht ein generelles Muss - allgemein einfach auch.

LG

Also muss ich extra für mich und das Auto eine neue Versicherung auf meinem Namen abschließen? (Für 1 woche)

Wenn das nicht der Fall ist und du baust einen Unfall damit, verliert deine Sis den Versicherungsschutz und muss für alle Kosten gerade stehen

.Dieses Gerücht ist irgendwie nicht totzukriegen :-(

Die Haftpflichversicherung, also die Regulierung von Schäden, die mit dem Pkw Dritten zugefügt werden, bleibt bestehen.

Allerdings ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Vertragstrafe fällig. Meist liegt diese Vertragsstrafe in Höhe der Beträge, die fällig gewesen wären, wenn weitere Fahrer von Anfang an eingeschlossen waren.

@Margotier

Bist Du Dir sicher? Wer kassiert so eine Strafe denn? Meine Versicherung kennt so ein Ding beispielsweise gar nicht und verlangt auch für Urlaubsfahrten keinen Zuschlag.

@schleudermaxe

Es geht nicht um Urlaubsfragen, sondern um Kfz-Haftpflichtversicherungverträge,  bei denen der Versicherte als einziger Fahrer eingetragen ist. Oft sind mit Einschränkungen solcher Art die Beiträge günstiger. Eine andere Einschränkung wäre zum Beispiel eine Begrenzung auf eine bestimmte maximal Kilometerzahl pro Jahr.

Bei Verträgen ohne Einschränkung gibt es natürlich auch keine Vertragsstrafe.

Schau mal hier z.B.:

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/rechts-frage-an-ruediger-strichau-verbraucherzentrale-berlin/7832012.html

Du musst als jüngste Fahrerin in der Versicherung eingetragen sein

Hää, kannst Du mal erklären, wie Du das meinst.

Naja deine Schwester ist denk ich mal älter als du, sprich sie ist in der Versicherung der Versicherungsnehmer und du müsstest bei der Versicherung eingetragen werden das du das Fahrzeug auch fährst. Kostet paar Euro mehr aber so bist du abgesichert bzw. deine Schwester ist abgesichert bei einem Unfall. Wenn es nicht eingetragen ist und du einen Unfall hast kann sich die Versicherung quer stellen und euch nichts erstatten

@Aren89

Wenn es nicht eingetragen ist und du einen Unfall hast kann sich die Versicherung quer stellen und euch nichts erstatten

Das stimmt für die Vollkaskoversicherung, falls eine besteht.

Die Regulierung eines Fremschadens (Haftpflichtfall) kann die Versicherung, entgegen aller anderslautenden Gerüchte, nicht ablehnen.

Sie wird jedoch höchstwahrscheinlich eine Vertragsstrafe fordern, in der Höhe der Versicherungsbeiträge, die fällig gewesen wären, wenn seit Versicherungsbeginn kein(e) Fahrer ausgeschlossen war(en).

@Aren89

Wenn man keine Versicherungsklausel hat, die einen zum einzigen Fahrer kührt, ist das alles in einer Normalen Kasko enthalten. Und wer wegen ein Paar Euro so was macht, ist dann natürlich nur Bedingt Versichert. Egal, wo das Auto von anderen Personen gefahren wird. Zumindest in der EU.