ich 16 möchte einen minijob bei burger me machen, meine mutter ist aber hartz 4 wird dann geld von ihr abgezogen?

5 Antworten

Deine Mutter bekommt dann sicher auch Leistungen für dich gezahlt, dann wird dein Einkommen nach den Vorschriften des SGB - ll auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, deine Mutter bekommt dann zumindest weniger für dich gezahlt und diese Kürzung müsstest du ihr dann im Regelfall von deinem Einkommen selber zahlen.

Könnt ihr natürlich unter euch selber regeln, aber ich denke nicht das deine Mutter dann darauf verzichten kann, wenn sie dich weiterhin wie bisher verpflegen und versorgen soll.

Wenn du deine Beschäftigung also nicht nur in den Ferien, sondern nach der Schule machen würdest, dann gelten ab dem 15 Lebensjahr die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll.

Das wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also angenommen monatlich 450 € Brutto verdienen, dann läge der Freibetrag bei 170 € und zumindest diese müsste dir deine Mutter dann für dich lassen, wenn du z.B. selber Kleidung usw. kaufen musst, dann muss dir deine Mutter auch entsprechend mehr vom Einkommen lassen.

Wenn du dann diese angenommenen 450 € dann auch Netto ohne Abzüge aufs Konto bekommen würdest, dann zieht man diese 170 € Freibetrag theoretisch davon ab und es blieben dann max. 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig und mehr könnte man dir dann auch nicht abziehen.

Gibst du im Internet einmal ein ,, ALG - 2 Ferienjob " und liest dir einmal durch was dazu geschrieben steht.

Wenn Du einen Minijob machst, wird der anrechenbare Teil Deines Lohns vom ALG 2, welches Deine Mutter regulär für Dich bekommt, abgezogen.

Anrechenbaren Teil ausrechnen:

Lohn z.B. 300 € mtl.

Anrechenbarer Teil: 300 € minus 100 € Grundfreibetrag = 200 €.

Von diesen 200 € werden 80 % = 160 € angerechnet.

Den Rest - in diesem Fall 140 € - darfst Du behalten.

meine mutter ist aber hartz 4

Deine Mutter ist ein Mensch und vermutlich meinst Du, daß sie Arbeitslosengeld 2 bezieht.

Stellt sich vorab die Frage inwieweit Du schulpflichtig bist ......

https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html

Desweiteren als "Kind" aus einer BG kannst Du im Prinzipp so viel verdienen wie Du möchtest - nur werden dann Anteile des Einkommens mit Deinem Bedarf verrechnet - sprich Deine Mutter bekommt dann für Dich weniger Geld bewilligt.

Anrechnung ...... die ersten 100 Euro bleiben anrechnungsfrei, vom Verdienst (Minijob) darüber hinaus weitere 20 % .... ergo kannst Du maximal 170 Euro aus einem Einkommen bis 450 Euro für dich selbst behalten.

Solange du nur 100€ verdienst wird nichts abgezogen!

Ansonsten gilt die 20 % Reglung Als 450€ davon darfst du 170€ behalten und die 280 € musst du deine mutter geben!

Wen du Ehrenamtlich arbeitest und nur 200€ Vergütung bekommst Dan Darfst du das alles behalten!

Bedarfsgemeinschaft ist das Stichwort hier. du darfst zwar was behalten, aber es wird halt viel angerechnet bei euch.
unter Umständen bist übrigens DU dann der Haushaltsvorstand, weil du Geld verdienst statt der Mutter.