HVV Profikarte eingezogen, ist das richtig?

6 Antworten

Schon bei Erhalt der Profi-Card wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nur mit Unterschrift gültig ist. Die Unterschrift fehlte, also bist Du im rechtlichen Sinn "schwarz" gefahren. Der Fehler lag also ganz alleine bei Dir, also musst Du ihn auch ausbaden. Sei froh, wenn Du nicht noch zusätzlich ein Verfahren wegen Schwarzfahrens an den Hals bekommst.

Ihr Idioten habt nicht einmal seine Frage eigentliche Frage verstanden. Casi2606 sieht ja ein eine Schwarzfahrt zu dem Zeitpunkt als er ohne Unterschrift gefahren ist begangen zu haben, jedoch hat der Kontrolleur seine Fahrkarte eingezogen. Das ist, da dieser kein Staatsbeamter ist, Diebstahl. Steht im Grundgesetz, welches nicht durch Tarifbestimmungen entkraften werden kann. Somit hast du Recht, der Kontrolleur war ohne Polizeibeamten an seiner Seite nicht im Recht deine Fahrkarte auch nur aus deiner Hand zu nehmen.

Du hast einen Fehler gemacht und die sollen dafür dann noch Deine Fahrscheine bezahlen, ich glaub es ja nicht. Sei froh, wenn Du keine Anzeige, wegen Betrugsversuchs bekommst.

ne...is nur beförderungserschleichung(Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB.)

@sarrex

In Berlin sitzen gerade ca. 1400 Leute im Gefängnis, weil sie mehrfach beim "Schwarzfahren" erwischt wurden.

@Arwen45

Na Betonung liegt hier wohl auf mehrfach. Bewusst schwarzfahren ist ja auch nicht OK, denn man erhält ja auch eine Leistung.

Na Anzeige ist jawohl etwas hart, habe ja schließlich bezahlt. Außerdem habe ich die Unterschrift nicht bewußt weggelassen, sondern wirklich vergessen, also eher Dummheit, wie oben schon beschrieben.

Na ja., Dummheit hin oder her... es stellt sich doch hier eine ganz andere Frage und die ist rein rechtlicher Natur: Darf ein Kontrolleur ein in meinem Besitz befindliches Dokument einziehen ? Der Kontolleur ist nicht die Polizei und hat demzufolge auch keine erweiterten Rechte. Beförderungsbedingungen dürfen und können bekanntlich kein geltendes Recht aushebeln. Die Profi-Cards haben Nummern, die zentral erfasst sind. Wäre nicht der korrekte Weg: Personalien des Fahrgastes aufnehmen, Zahlschin über 40 EUR in die Hand drücken und ihn binnen Wochenfrist ins Büro kommen lassen, m sich als Besitzer zu legitimieren.... Ich denke, es geht hier rein um die rechtliche Frage, ob das Verhalten der Kontrolleure gesetzeskonform ist.

guck mal in den beförderungsbedingungen, da muss das drin stehen. wenn ja, kannst du wohl nichts dagegen machen. Aber ich finde schon, die müssen dir nachweisen, wie die auf diese 3 Tage kommen. Denn du bearbeitest das ja in der Zeit, nicht die.