Hundesteuer mit Behinderung?

5 Antworten

Hundesteuer ist immer eine kommunale Steuer. Das heißt, es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Es gibt sogar Gemeinden in Deutschland, da gibt es gar keine Hundesteuer.

In vielen Gemeinden ist es auch völlig egal, wer in einem Haushalt einen Hund anmeldet - da zählt als Anzahl nur die Hunde im Haushalt, völlig egal, wem sie gehören. Das gilt dann auch z.B. für Wohngemeinschaften ... und wenn dein Vater u.U. bei euch wohnt, würde die Anmeldung also gar nichts nutzen.

Du musst dich tatsächlich bei deiner Gemeinde erkundigen. Steuerbefreit sind grundsätzlich immer nur Blindenführhunde, weil diese nicht als Hunde gelten, sondern lt. Gesetz als "medizinische Hilfsmittel".

Nein, Dein Vater muß die hundesteuer bezahlen. Wenn er aber steuerpflichtig ist und eine Steuererklärung abgeben muß, kann er für die Behinderung von 80% einen bestimmten Betrag unter Vorlage des Ausweises steuermindernd geltend machen.

Das kann jede Gemeinde selbst bestimmen. Wenn es sich bei den Hunden jedoch nicht um Assistenzhunde, sondern um ganz normale Haushunde handelt, werdet ihr kaum eine Steuerbefreiung-/vergünstigung bekommen.

Nur Arbeitshunde sind befreit.

Ist der Rotti Ausgebildeter Behindertenhilfs Hund dann ist er Steuerbefreit, ansonnsten nicht.

Auch das ist kein zwingender Grund. Hier hat die Gemeinde völlig freie Hand.

Nein, er muss Steuern zahlen. Lediglich wenn der Hund als "Hilfsmittel" anerkannt ist, d.h. wenn der Behinderte ihn braucht als Blindenhund oder Helfer zur Selbständigkeit oder Melder in Notsituationen bei Diabetes oder Anfällen (muss dann natürlich ausgebildet sein), ist er steuerfrei.