Hundekotgesetz

6 Antworten

Ich kann Dich gut verstehen, obwohl ich einen Hund habe, ärgert mich das auch. Als Hundebesitzer ist man verpflichtet die Hinterlassenschaft von seinem Tier zu entfernen, wird das nicht gemacht muss man Strafe zahlen. Wie viel ist mir nicht bekannt. Versuche es doch mal mit einem Verbot Schild.

Das abfilmen von Personen und öffentlichen Wegen ist verboten! Es verletzt das Persönlichkeitsrecht und zieht Strafe nach sich!!!

Wir haben unser Grundstück auch Video überwacht und haben uns davor vom Anwalt beraten lassen. Wir haben daraufhin die Kameras so ausgerichtet das sie weder den Hauseingang/Auffahrt der Nachbarn zeigen noch Teile der Straße.

Wenn es jemand vor unserer Kamera schafft hat er Hausfriedensbruch begangen und wir können ihn Strafrechtlich verfolgen! Am Haus aber muss Sichtbar ein Schild sein mit dem Hinweis auf die Videoüberwachung des Grundstückes!

Andernfalls ist man Selbst im Fokus des Richters!

Ein Hundehalter (sind wir auch) muss den Kot seines Hundes auf Öffentliches Wegen entfernen! Macht er es nicht ist es eine Ordnungswidrigkeit. Ich habe daher immer Tüten dabei.

Was wiegt schwerer? Eine Strafanzeige wegen dem Verstoß des Persönlichkeitsrechtes oder eine kleine Ordnungswidrigkeit?

Das steht in keinem Verhältnis und würde dir mehr Ärger als nutzen bringen.

Besser ist du erwischt ihn bei Frischer Tat und zeigst ihn beim Ordnungsamt an. Dann bekommt er zwar Post und den Hinweis das weg zu räumen. Ihm wird aber nicht mehr passieren.

Ein Hundekotgesetz ist es nicht. Es ist aber eine Ordnungswidrigkeit, die du beim Ordnungsamt anzeigen kannst.

Da wird aber vermutlich nicht allzu viel passieren. Vielleicht bekommt der Halter ein Bußgeld. Vorher wird er aber vermutlich eine Verwarnung bekommen.

Denk aber daran das es auch Vorschriften für die Benutzung von Kameras in der Öffentlichkeit gibt, nicht das Du später fragst warum Du eine Anzeige bekommen hast.

Ist streng genommen Illegale Abfallentsorgung, kostet normalerweise 50€, nach oben sind auch mehrere tausend möglich.

Vergiss nicht an deiner Grundstücksgrenze ein Schild hinzuhängen das du das Grundstück teilweise Viedeoüberwachst. Leider ist die deutsche Rechtsprechung in solchen Dingen ähnlich bescheuert wie die amerikanische.

Im übrigen willst du ja den Marder erwischen der über dein Grundstückl tobt.