Unser Nachbar lässt seine Hunde im Treppenhaus immer wieder vollkoten und vollpissen, was kann ich tun?

9 Antworten

Als erstes sollte man mit dem Nachbarn versuchen zu reden, ist das nicht möglich, dann eine schriftliche Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben an den Vermieter schicken.

MfG

Johnny

Sofort dem Vermieter diesen Mangel schriftlich per Einwurfeinschreiben anzeigen mit Fristsetzung von 4 Werktagen zur Abstellung. Gerät er in Verzug, hättest du das Recht, fristlos zu kündigen (was verm. nicht dein derzeitiger Wunsch ist). Der Vermieter ist angehalten, nach vergeblicher Abmahnung dem Hundehalter fristlos zu kündigen.

Du darfst ab Inkenntnissetzung des Vermieters von der Sauerei deine Bruttomiete um mindestens dreißig Prozent zu mindern.

Du solltest Beweise sichern: Fotos und Zeugen und Protokoll führen.

Hallo Experte,

1. Alle Fristen, die der Mieter dem Vermieter setzt, MÜSSEN REALISTISCH    UND   ANGEMESSEN sein!

Die Frist von 4 Werktagen für das Abstellen von "Nachbar lässt seine Hunde im Treppenhaus immer wieder vollkoten und vollpissen" halte ich für viel zu kurz. 14 Kalendertage wären meiner Meinung nach angemessen, da der Mieter den Vermieter anscheinend bisher über dieses krasse Fehlverhalten dieser netten "Mitmenschen" noch nie informiert hat.

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2. Aus diesen Grunde eine fristlose Kündigung seitens des zu Recht beschwerdeführenden Mieters ist doch sehr übertrieben! Ein Mieter kann immer mit 3-monatiger Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen kündigen.

Es sein denn im Mietvertrag ist das beiderseitige Kündigungsrecht einmalig für max. 4 Jahre ausgeschlossen. In diesem Fall halte ich bei Nichtabstellen der Vollkakkerei wegen Unzumutbarkeit eine Kündigung mit 3-monatiger Kündigungsfrist seitens des beschwerdeführenden Mieters für zulässig.

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3. "Der Vermieter ist angehalten, nach vergeblicher Abmahnung dem Hundehalter fristlos zu kündigen"

Anscheinend kennst du die richterliche UN-Rechtsprechung im Mietrecht nicht. In Deutschland dürfen Mieter so gut wie alles und Richter verzeihen Mietern so gut wie jedes Fehlverhalten.

Eine fristlose Kündigung des "Vollkakkenden" Mieters seitens Vermieter ohne vorherige mehrfache Abmahnungen halte ich - ungesichts der permanenten richterlichen UN-Rechtsprechung - für sehr unwahrscheinlich.

Wenn der Vermieter viel Glück hat, kann er nach mehreren Abmahnungen mit vielen von Mitmieter-Zeugen unterschriebenen "Vollkkk- und -piss-Protokollen" eine fristgerechte außerordentlich Kündigung durchfechten. Dazu braucht er einen erfahrenen Vermieteranwalt und kann die asozialen Mieter frühestens nach etlichen Monaten mit Hilfe des Gerichtsvollziehers und der Polizei aus der Mietwohnung herausbringen.

@Vermieterheini1

Die Frist von 4 Werktagen für das Abstellen von "Nachbar lässt seine Hunde im Treppenhaus immer wieder vollkoten und vollpissen" halte ich für viel zu kurz. 14 Kalendertage wären meiner Meinung nach angemessen, da der Mieter den Vermieter anscheinend bisher über dieses krasse Fehlverhalten dieser netten "Mitmenschen" noch nie informiert hat.

- - -Der Vermieter weiß Bescheid!  Spätestens ab Zugang der schriftlichen Mangelanzeige mit Fristsetzung muss er handeln. Da zählt jeder Tag, an dem der  Mitmieter unter der Sauerei leiden muss. Da sind schon 4 Tage  ein Entgegenkommen.

ohne vorherige mehrfache Abmahnungen

Ich schrieb nach vergeblicher Abmahnung ...

Hallo Experte,

"Bruttomiete um mindestens dreißig Prozent zu mindern"

Bei der " immer wieder Vollkakkerei im Treppenhaus" halte ich eine Mietminderung von "mindestens 30 %" für viel zu hoch!

Mieter müssen bei jeder Mietminderung sehr vorsichtig sein, dass sie diese nicht unberechtigt zu hoch ansetzen. Hier solle VORHER  immer ein Mieteranwalt oder ein Mieterverein gefragt werden. Aber auch das entbindet den Mieter nicht von seiner alleinigen Verantwortung.

Urteile aus der jüngeren Zeit in vergleichbaren Fällen geben einen guten Anhalt für die zulässige Mietminderung.

Als weitere Mittel Druck bei fortgesetzter Untätigkeit des Vermieters aufzubauen ist das Zurückbehaltungsrecht. Im Gegensatz zur Mietminderung in berechtigter Höhe müssen zurückbehaltene Beträge (ohne Verzinsung) nachgezahlt werden, wenn der Grund weggefallen ist.

@Vermieterheini1

Es gibt Urteile (AG Hamburg Altona vom 26.9.1989 316a C97/89; AG München vom 7.112013 Az. 483 C 333/12 WEG) die allein schon wegen Urinieren des Hundes im Garten dem Mieter eine Mietminderung von 10% zuerkennen.

Hier kommt die Scheißere und noch dazu im Treppenhaus und das dauerhaft und mit Gestattung des Hundehalters hinzu, da sind wohl 30% nicht übertrieben. Der Hausfrieden wird dadurch mehr als erheblich gestört. Das muss dem Vermieter zum Handeln zwingen. Er könnte die sofortige Entfernung des Hundes  aus dem Haus verlangen (Widerruf der Hundehaltung. Notfalls  bei vergeblicher Abmahnung fristlos kündigen.

Ich möchte mal dich sehen, wenn du unter diesen Umständen wohnen müsstest. Als Vermieter hast du aber entweder eine Eigentumswohnung oder ein schönes Häuschen im Grünen. Ich wünschte dir dort einen Mieter in deiner Einliegerwohnung der sich so verhält wie hier der rücksichtslose Mitmieter im Mehrfamilienhaus.

Vermieter oder Hausverwaltung mit den Fotos informieren. Wenn keine Abhilfe erfolgt, mit Mietminderung drohen.

Wenn reden mit dem Nachbarn nicht hilft, den Vermieter nachweisbar informieren.

Beschwerde an den Vermieter und Anzeige bei der Polizei.