hundehaltung zu therapeutischen zweck

5 Antworten

Und ihr habt den Vermiter nicht um seine Zustimmung gefragt? Das hättet ihr aber tun müssen. Hundehaltung bedarf immer der Genehmigung des Vermieters. Nur einen Blindenhund darf der Vermieter nicht ablehnen. Wie es bei deinem Sohn mit einem Therapiehung ist, entzieht sich meiner Kenntnis, ich zweifle aber daran, dass der den gleichen Stellenwert wie ein Blindenhund hat. Warum, bitte, habt ihr das nicht vorher mit dem Vermieter abgeklärt? Dann wäret ihr jetzt auf der sicheren Seite. So aber könnt ihr m. E. nur auf sein Entgegenkommen hoffen.

Fakt ist: Hundehaltung darf nicht einfach mehr nach Belieben des Vermieters verboten werden. Deshalb ist eine pauschale Verbotsklausel im MV auch nicht mehr gültig. Aber: die Hundehaltung unterliegt dennoch der Zustimmung des Vermieters, denn wenn er "sachliche Gründe" anführt, kann er die Haltung immer noch verhindern.

Für einen Therapiehund bekommst du sicher vom behandelnden Arzt eine Empfehlung. Mit dieser hast du theoretisch gute Chancen, mit der Haltung durchzukommen, aber dass ihr ohne Einverständnis des Vermieters den Hund angeschafft habt, war überhaupt keine gute Idee.....

Gar nicth Fakt ist... Natürlich kann ein Vermieter Hundehaltung verbieten. Nicht mit Hilfe einer pauschalen Verbotsklausel, aber er kann im Mietvertrag die Zustimmungspflicht vereinbaren, also dass er im Einzelfall gefragt werden muss. Und er kann in jedem Einzelfall ablehnen.

Will man nun einen Therapiehund halten, kann man klagen und die Aussicht, dass man bei Vorliegen entsprechender Atteste etc. Erfolg hat, sind nicht schlecht. Aber das muss man vorher tun. Also vorher die Zustimmung einklagen und erst dann einen Hund anschaffen. Verliert man vor Gericht, kann man samt Hund umziehen oder muss den Hund abgeben und das ist nicht gerade schön für Hund und Halter.

wenn im MV hundehaltung nicht erlaubt ist und ihr den trotzdem "eingeschmuggelt" habt, dann könnt ihr euch nun auf einen langen und teuren rechtsstreit einlassen oder aber ausziehen...

Ganz einfach weil ich in der alten Wohnung mit hund eingezogen bin worüber der Vermieter informiert war und ich nun nur 2 Häuser weiter in selben Komplex mit dem selben vermieter wohne.

das ist ja alles gut und schön, aber trotzdem kannst du jetzt in der neuen wohnung nicht einfach einen hund anschaffen, wenn hundehaltung dort nicht erlaubt ist.

@Karambole

Nicht nur das. Wenn der erste Hund verstorben ist, dann bedeutet das nicht, dass man sich da mal eben schnell einen neuen anschaffen kann, ohne den Vermieter zu fragen. Da lebst du eine Zeit lang ohne Hund und schaffst dir dann einen neuen an, weil der Vermieter das irgendwann mal erlaubt hat. Das geht nicht.

vielleicht haben die aber auch nur eine große klappe. das letzte wort hat der vermieter, und der scheint ja nun kein hundefeind zu sein.

also haltet euch ganz zurück, sagt immer brav ja und amen und den hund so, dass sich niemand über ihn beschweren kann, dann stehen die chancen vielleicht gar nicht so schlecht.