Hundehaltung verboten - Wie ist das bei Besuch?
Hundehaltung ist in meiner Wohnung bzw. bei uns im Haus mietvertraglich verboten. Mein Vermieter sagte, das läge weniger an ihm als mehr daran, dass die Leute hier einfach nicht so gern Hunde im Haus haben.
Nun will mich eine Freundin für einen Tag besuchen kommen und ihren Hund mitbringen, da sie ihn nirgends anders unterbringen kann.
Ist das erlaubt? Oder kann ich Ärger bekommen? Ich hab so eine Nachbarin, die mich nicht leiden kann. Wenn sie das mitbekommt, wird sie mich sicherlich anschwärzen wollen, daher würde ich mich gern absichern.
Danke für eure Antworten :)
8 Antworten
Hunde in einem Mietshaus sorgen immer wieder für Zwist, selbst wenn sie nur kurze Zeit anwesend sind. Grundsätzlich kann ein Vermieter einem Mieter nicht verbieten, Besuch zu bekommen, der einen Hund mitbringt. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag das Halten von Tieren untersagt ist. Der Vermieter wird dies nur dann untersagen können, wenn die Besucherhunde eine Bedrohung für die übrigen Hausbewohner darstellen würden.
Allerdings sollte sich der Hund nicht zu oft beim Mieter aufhalten. Als unzulässig können es Richter zum Beispiel ansehen, wenn ein regelmäßiger Besucher sein Tier immer mitbringt, der Hund häufig auch nachts in der Wohnung bleibt oder sich der Vierbeiner täglich mehrere Stunden dort befindet. Das sei dann kein "vorübergehender Aufenthalt" eines Hundes, sondern entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne untersagt werden (AG Rheine, Az. 4 C 673/03).
Wurde im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter keinen Hund halten darf, so ist es dem Mieter somit auch nicht gestattet, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).
In diesem Fall ist der Mieter auch nicht einmal berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von lediglich drei Tagen aufzunehmen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93). Quelle: Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit
LG
Der Besuch darf Hunde mitbringen. Der Mietvertrag bezieht sich ja auf Hundehaltung.
Gegen Besuch ist in der Regel nichts einzuwenden. Es geht ja um Besuch und nicht Haltung des Tieres!
Und sag Deiner Nachbarin einfach, das es nur Besuch ist. Da kann sie nichts machen, nur wenn der Hund nachts bellen würde, wegen Lärmbelästigung beschweren.
Also bei uns ist es so, das auch ohne Probleme 1 Woche ein Hund bei uns sein kann, generell wird das eigentlich auch so sein, da es nicht dein Besitz ist und der Hund nur zu Besuch ist. Und in deinem Folle ist es ja nur einen Tag, also selbst wenn deine Nachbarin es mitbekommen würde und es dem Vermieter sagen würde, dürfte da nichts passieren, denn ich denke auch, das die damit ncihts zu tuhen hat, du hast den Hund und deine Freundin zu besuch und das in deiner Wohnung und nicht in der deiner Nachbarin. Ich denke das wird gut gehen :)
Lg
Bunny
besucher mit hunden sind gestattet auch ueber nacht -nur dauerhafte haltung ist untersagt. also freundin mit hund darf kommen. achtet nur besonders darauf ,dass es nicht gleich zu konflikten kommt -also nicht dauerhaft bellen lasen und strikte sauberkeit... :) viel spass mit den beiden besuchern!
Danke für die exakte Antwort!!