Hundehaltung in der Mietwohnung; Gesetzesänderung
Hallo, wir wohnen in einer 3 Zimmer-Whg (80m²) und wollten uns einen Hund zulegen. Laut unserem Mietvertrag benötigen wir für einen Hundehaltung die Zustimmung des Vermieters. Als wIr ihn schriftlich um Erlaubnis gebeten haben, kam lediglich die Antwort zurück, dass er gegen die Haltung ist, da unsere Whg über keinen Balkon verfügt (Warum auch immer?!?) Unserer Meinung nach ist dies kein triftiger Grund.. Zufälligerweise haben wir von der Änderung des Mietgesetzes im Bezug auf Tierhaltung zum 01.05.13 gehört und würden gerne wissen, ob diese Änderung unser Problem lösen könnte. Wie seht ihr das?
Vielen Dank schon mal!!
Die Mieter ohne Balkon
5 Antworten
Es gibt keine Gesetzesänderung in Bezug auf Tierhaltung in Mietwohnungen, sondern ein Urteil, welches pauschale Verbote in Mietverträgen für ungültig erklärt hat.
Der Vermieter muss ein Verbot begründen, was dann durchaus heißen kann, als Mieter muss man das Gericht in Anspruch nehmen, um zu klären, ob die Begründung hinreichend ist.
Im von Dir beschriebenen Fall wären die Aussichten gut, dass die Begründung nicht anerkannt wird. "Gewonnen" wäre damit eigentlich nichts, denn die Erlaubnis hättest Du dann immer noch nicht, und der Vermieter kann mit einer anderen Begründung kontern, und das Spiel beginnt von Neuem ...
Ja das ist auch unsere Befürchtung. Uns stört eben nur die Balkon-Begründung... Danke allen für die Antworten!!!!!! Vielleicht können wir den Vermieter mit einem Leckerli (natürlich ohne Getreide) umstimmen :) Einen Guten Start ins WE!!!
Solange die Nachbarn sich nicht über den Hund beschweren kann kein Vermieter mehr einfach so Verbieten das du einen Hund hälst :) Hatten auch das problem hat sich seeehr schnell erledigt mussten nur mit dem Anwalt kommen :D
Mit den Nachbarn würde es überhaupt keine Probleme geben... das Problem ist der Vermieter! Unsere Bedenken sind, dass wir umsonst einen Anwalt einschalten. Am Ende investieren wir Nerven und Geld für nichts und wieder nichts. War das echt so problemlos bei euch?
ich als vermieter kann es bestimmen ja/nein zu sagen, wenn andere mieter sich gestört fühlen, hast du keine -chance-, das gesetzt lässt es offen, wie der eigentümer es entscheidet, nur bei zwingende gründe, kann das -gesetz- zutreffen, und da spielt auch die -größe- des -tieres- eine große rolle, du wirst kein glück haben
Bevor dieses Urteil auf andere Fälle angewandt werden kann, muss das Urteil des Gerichtes schriftlich vorliegen. Bisher gab es nur eine Pressenotiz über das Urteil. Um es für Euren Fall evtl. anwenden zu können, solltet ihr einen Rechtsanwalt um seine Einschätzung fragen.
naja in dem gesetz steht, dass der vermieter es jetzt ausdrücklich verbieten muss, dass tiere gehalten werden. eurer tut es ja anscheinend - bzw. er muss zustimmen und das tut er in eurem fall ja nicht...=/