Hund im Gemeinschaftsgarten & allgemeine Frage zur Hausverwaltung?

3 Antworten

> Haben unsere Nachbarn irgendwelches Recht

Sie haben das Recht, darauf zu bestehen, dass jeder die Hausordnung einhält. Soweit diese nicht Bestandteil der Teilungserklärung ist, könnt Ihr die durch Beschluss der Eigentümerversammlung ändern.

> über die Hausverwaltung der Volksbank beschweren

Bei niemandem. Aber Ihr könnt einen anderen Verwalter bestellen. Normalerweise dann, wenn der Vertrag des jetzigen Verwalters ausläuft.

Wie lange habt Ihr denn schon diesen Verwalter, und warum habt Ihr ihn bestellt bzw. seinen Vertrag verlängert, wenn Ihr mehrheitlich so unzufrieden seid?

Wenn Hunde in der Anlage nicht erlaubt sind, ist das Gassigehen, sprich Kacken im Gemeinschaftsgarten auch Ihrem Besuchshund nicht erlaubt.

In vielen Häusern ist das Abstellen jeglicher privaten Sachen in den Fluren ausdrücklich verboten, das steht meistens in der Hausordnung, die vielleicht mit der TE oder per Beschluss gültig und bindend für alle Bewohner wurde.

Wenn euch die Regeln nicht gefallen und ihr sowieso in der Mehrheit seid, könnt ihr doch ganz simpel und plötzlich neue machen: Antrag zur Tagesordnung in der Eigentümerversammlung heißt das...

//www.bvr.de/de

Schreiben sie dem Hauptverband der  Bank* .   Druck von Oben hilft dabei oft .

* nehmen sie o.a. Text !