Hund hat Jogger gebissen. Was sind die rechtliche Folgen?

7 Antworten

Also, ich gehe mal davon aus, dass der Hund angeleint hätte sein müssen. Dafür kann man dich sicher belangen. 

Ich kann mir auch gut vorstellen, dass du mit dem Hund zum Wesenstest musst, damit beurteilt wird, wie aggressiv er ist (oder ob überhaupt). Dann bekommst du bestimmt je nach Ergebnis Auflagen, die zu erfüllen hast (z.B. Maulkorb und immer an der Leine oder was weiß ich).

Nimm dir am besten einen Anwalt oder lass dich beraten. Das ist dein gutes Recht. Wenn du eine Anzeige bekommst, heißt das ja noch lange nicht, dass du auch verurteilt wirst. Aber den Hund ohne Leine laufen zu lassen, kann man bestimmt als Fahrlässigkeit bezeichnen.

Dort wo ich wohne gibt es keine Leinenpflicht. In diesem Park dürfen Hunde ohne Leine sein.

@Pflanzenmamma

Wenn dein Hund nicht entsprechend erzogen ist und Jogger angeht, hast du ihn nicht unter Kontrolle und eben auch nicht von der Leine zu lassen.

@Pflanzenmamma

Okay, wenn das klar so geregelt ist, dann sollte es zumindest damit kein Problem geben. Wenn das zwar alle so machen, es aber nicht so geregelt ist offiziell, ist das aber wieder was anderes. Das kann ich von hier aus aber natürlich nicht beurteilen. 

Wenn der Verdacht besteht, dass ein Hund bissig ist bzw. er schon mal jemanden gebissen hat, kann es auf sein, dass er dann in Zukunft deshalb trotzdem an die Leine muss. Aber auch das kann ich von hier aus nicht sagen.

Informiere dich mal. Vielleicht beim Tierschutzbund oder einem Tierheim, einer Hundeschule oder direkt beim Ordnungsamt. ich weiß leider nicht, wo man sich da am besten hinwenden kann zwecks Beratung.

Es gibt immer ein erstesmal. Du mußt für die Kosten aufkommen. Der Schwerpunkt ist, Dein Hund war nicht angeleint,was es noch schlimmer macht.

Erstes Gebot: Ruhe bewahren!

Die Sache mit dem Ordnungsamt - du wirst vielleicht ein Bußgeld bezahlen müssen, weil du eventuell eine Ordnungswidrigkeit begangen hast, indem du deinen Hund ohne Leine hast laufen lassen. Außerdem wird man dir eventuell eine Maulkorb-Auflage machen, sodass dein Hund nur noch mit Maulkorb raus darf. Aber die Sache mit dem Ordnungsamt ist das kleinere Problem. Das erledigt sich eigentlich von selbst - vielleicht mit ein paar Kosten auf deiner Seite.

Etwas anders sieht es bei der der strafrechtlichen Sache aus. Du hast ein Ermittlungsverfahren am Hals wegen fahrlässiger Körperverletzung. Nun muss man zu deiner Beruhigung sagen, dass man in der Strafbarkeit wegen fahrlässiger KV sehr schnell drin ist. Einmal beim Autofahren nicht aufgepasst, einen Unfall verursacht und der Unfallgegner hat eine Prellung - zack, strafbar wegen fahrlässiger Körperverletzung. Dramatisch ist das Ganze also nicht.

Trotzdem ist es eine Straftat bzw. gegen dich wird wegen einer Straftat ermittelt. Die Fragen sind jetzt: Was solltest du tun? Was kann jetzt passieren?

Erste Entscheidung: Reagierst du auf den Brief der Polizei? Jeder Anwalt würde dir wohl dazu raten, dich ohne anwaltlichen Beistand niemals bei der Polizei zu äußern. Der Grund ist recht einfach: Du bist nicht dazu verpflichtet, dich zu äußern. Daher hat es nur einen Sinn, doch etwas zu sagen, wenn du wirklich etwas Entlastendes beizutragen hättest. Und das dann am Besten auch nur mit Rechtsanwalt. Denn du hast wahrscheinlich wenig Ahnung von Recht und Gesetzen. Es könnten dir also Fragen gestellt werden, die - ohne dass du es bemerkst - hinterher dazu führen, dass du dich irgendwie stärker belastest.

Mein erster Rat also: Reagier nicht auf den Brief der Polizei. Äußere dich weder schriftlich noch geh zu einem Termin, zu dem du von der Polizei geladen wurdest. Man ist gesetzlich nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und hat als Beschuldigter ohnehin das Recht zu schweigen. Wenn du das in Anspruch nimmst, kann dir das übrigens auch keine Nachteile bringen (nach dem Motto: "der hat nichts gesagt, dann ist daraus wohl der Schluss zu ziehen, dass er schuldig ist").
Ausnahme: Du gehst vorher zu einem Rechtsanwalt und dieser rät dir dazu, bei der Polizei eine Aussage zu machen.

Zweite Entscheidung: Gehst du zum Rechtsanwalt oder lieber nicht? Du musst wohl für dich abwägen: Auf der einen Seite kostet ein Rechtsanwalt Geld - und diese Kosten wirst du dann wohl zahlen müssen (oder vielleicht rechtsschutzversichert?). Auf der anderen Seite kann dich ein Rechtsanwalt auch vor noch höheren Kosten bewahren. So kann er beispielsweise darauf hinwirken, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird - Folge für dich wäre, dass du zwar die Anwaltskosten, aber keine "Strafe" zahlen müsstest. Ein Anwalt kann auch Akteneinsicht verlangen und sich dann aufgrund der Aktenlage ein Bild machen, was in deinem Fall sinnvoll wäre - also ob du aussagen solltest etc.

Mein zweiter Rat: Ein Anwalt ist nicht immer sinnvoll, aber sehr oft. Gerade bei fahrlässiger Körperverletzung ohne große Schäden stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gerne mal ein. Die Chancen auf eine Einstellung werden aber deutlich größer, wenn ein Rechtsanwalt sich der Sache annimmt. Denn gerade bei so kleinen Sachen haben die Staatsanwälte meistens keinen Bock auf langwierige Streitigkeiten und wollen die Sache schnell erledigen - wenn sie dann wissen, dass der Beschuldigte einen Verteidiger hat, sind sie vielleicht schneller dabei, das Verfahren einzustellen, als beispielsweise einen Strafbefehl zu beantragen, gegen den dann mit ziemlicher Sicherheit Widerspruch eingelegt wird und es zu einer Hauptverhandlung kommt. Also: Überleg dir ernsthaft, ob du nicht doch einen Rechtsanwalt einschalten willst. Das kann manchmal echt sinnvoll sein.

Dritte Entscheidung: Wenn du dich entscheidest, keinen Rechtsanwalt einzuschalten, empfiehlt es sich, einfach abzuwarten, was kommt. Mehr kannst du dann eh nicht machen - wenn du dich eigenständig an Polizei oder Staatsanwaltschaft richtest, wirst du damit wohl kaum eine Einstellung erreichen können. Es heißt dann, darauf zu warten, bis entweder ein Strafbefehl oder die Vorladung zur Gerichtsverhandlung ins Haus flattert (oder wenn du Glück hast auch ohne dein Zutun eine Einstellung des Verfahrens). Erhälst du einen Strafbefehl, musst du entscheiden, was du jetzt machen willst: Strafe zahlen und damit ist die Sache erledigt? Oder Widerspruch einlegen, dann kommt es zur Gerichtsverhandlung?

FAZIT: 

Eine fahrlässige Körperverletzung ist nichts dramatisches. Trotzdem können negative Folgen finanzieller Art auf dich zukommen - und die wirst du meiner Meinung nach dadurch am Besten mindern, wenn du dir einen Anwalt nimmst. Dann bezahlst du zwar den Anwalt, aber erhälst vielleicht keine Strafe.

Natürlich kann ich auch nicht in die Zukunft gucken - daher sind natürlich alle Angaben ohne Gewähr ;) Alles Gute jedenfalls!

Mir geht es weniger um das Geld. Hab eine gute Tierhalterhaftpflicht, die für alles aufkommen würde. Mir geht es eher um eine Verurteilung. Ich will keine Vorstrafe haben. Das wäre wirklich schrecklich. Besteht die Möglichkeit sich irgendwie "frei zu kaufen"?

@Pflanzenmamma

Die Tierhalterhaftpflicht würde aber ja wohl nicht für strafrechtliche Kosten aufkommen - sprich nicht für Anwaltskosten und erst Recht nicht für eine etwaige Geldstrafe - sie kommt nur für den zivilrechtlichen Schaden auf, den dein Tier verursacht. Das dürfte also in deinem Fall wirklich das kleinste Problem sein.

Wie ich bereits geschrieben habe: Ein Anwalt dürfte die Chancen, ohne eine Verurteilung aus der Sache heraus zu kommen, beträchtlich erhöhen. Wenn er es nicht schaffen sollte, das Verfahren nach § 153 StPOwegen Geringfügigkeit einstellen zu lassen, dann voraussichtlich zumindest nach § 153a StPO, d.h. das Verfahren wird eingestellt gegen Auflagen - du wirst dann also etwas zahlen müssen, dafür wird das Verfahren eingestellt (das ist das sogenannte Freikaufen).

Ohne Anwalt ist es wohl deutlich wahrscheinlicher als mit Anwalt, dass dir ein Strafbefehl ins Haus flattert. Ein rechtskräftig gewordener Strafbefehl steht einem Urteil gleich - dann hast du also eine Verurteilung am Hals. Das ist erst einmal nicht schlimm, da eine Strafe (sollte es überhaupt so weit kommen) unter 90 Tagessätzen nicht im BZR auftaucht - du darfst dich also weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen.

Also: Es geht sehr wohl um Geld, da eine Versicherung dir wahrscheinlich nicht die Anwaltskosten für ein strafrechtliches Verfahren abnehmen wird; jedenfalls nicht abnehmen werden sie dir die Kosten, die durch eine etwaige Auflage oder sogar eine Geldstrafe entstehen würden.

Meine Empfehlung: Ab zum Anwalt und dich von dem beraten lassen. Der kann deutlich mehr erreichen als du alleine und vor allem kann (und ich sage jetzt einfach mal wird auch) das Verfahren zu einer Einstellung bringen, sodass keine Verurteilung auf dich zukommt.

Du wirst den Sachkundenachweis und der Hund einen Wesenstest machen müssen!

was die restliche Strafe anbelangt abwarten oder Anwalt nehmen!

für alles Schäden die ein Hund verursacht ist der Halter/Besitzer haftbar!

ich lebe in Bayern. Bei uns gibt es keinen Sachkundenachweis. Mir geht's eher um die rechtlichen Dinge. Wesenstest ordnet ja das Ordnungsamt an. Ich meine eher Strafverfolgung, fahrlässige Körperverletzung Verurteilung etc.

Du wirst ein Bußgeld zahlen. Zudem Schmerzensgeld. Und die Hundehaftpflicht wird die Behandlungskosten zahlen müssen.

Vielleicht muss dein Hund noch zu einem Gutachter zum Wesenstest.