Hund geklaut. Probleme mit der Polizei.

6 Antworten

Du gibst dem Typen kein Geld ! Zeig ihn wegen Tierquälerei an. Das ist der richtige Weg. Und gib das Tier ins Tierheim.

Der kann dich maximal wegen Diebstahl anzeigen, wird aber nicht durchkommen, weil er das Tier misshandelt hat.

Du hast es aus einer Notsituation gerettet. Da wirst du eher keine Strafe bekommen.

nicoleinchen1  21.07.2013, 14:05

Dieser Antwort stimme ich zu!!

Viel glück :-)

nicoleinchen1  21.07.2013, 14:05

Dieser Antwort stimme ich zu!!

Viel glück :-)

bitte bringe den hund zum tierheim oder zum tierschutz -erklaere dort, warum ihr den hund mitgenommen habt.

erklaere dich bereit, falls du die auflagen erfuellen kannst bzw den hund zu dir nehmen willst, dass du bereit bist dich mu den hund zu kuemmern.

bitte beim naechsten mal in so einer situation -tierschutzinformeiren -anzeige bei der polizei machen...

suche dir rat bei einem altwalt. gib dem tierquaeler kein geld.

DasTim 
Fragesteller
 21.07.2013, 18:21

Würde ich auf jeden Fall gerne. Der Hund wirkt schon garnicht mehr so verstört wie am Anfang. Zumindest duckt er sich nicht mehr wenn man auf ihn zugeht und so.

Ich werde ihn morgen früh ins Tierheim bringen und mich dann von meinem Anwalt beraten lassen.

DasTim 
Fragesteller
 21.07.2013, 18:21

Würde ich auf jeden Fall gerne. Der Hund wirkt schon garnicht mehr so verstört wie am Anfang. Zumindest duckt er sich nicht mehr wenn man auf ihn zugeht und so.

Ich werde ihn morgen früh ins Tierheim bringen und mich dann von meinem Anwalt beraten lassen.

Ich würde zur Polizei gehen und sagen wieso du das gemacht hast,ich denke die sind dann froh dass es dem hund gut geht,ich denke du bekommst keine Strafe,aber den hund so mitnehmen war auch keine super Idee, am besten sag der Polizei bescheid ,die sollen den Mann dann bestrafen..

Das ist Diebstahl. Wende dich aber an die Polizei und schildere den Fall, schließlich hast du den Hund vor Schlägen bewahrt. Du musst ihn aber wieder herausgeben - er gehört ja diesem alkoholisierten Mitmenschen. Wende dich zusätzlich an den Tierschutzbund, die können Tiere auch "sicherstellen".

Ah, das ist echt keine gute Idee gewesen! Eure Absicht in allen Ehren, aber ihr hättet zuerst Anzeige bei der Polizei gegen ihn erstatten sollen, und wenn überhaupt, dann den Hund mitnehmen, so dass er nix mitbekommt.

Aber hinfahren und ihn bedrohen und den Hund mitnehmen, jup, das ist Raub und heißt Freiheitsstrafe. Wichtig wäre evtl., den Hund nicht zu behalten, dann wäre ein Teil des Raub-Paragraphen ("in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen") nicht gegeben. Den Hund beim Tierheim abgeben (Sachlage erklären), Tierschutzbund sofort um Rat fragen. Ernst nehmen, was die Polizei euch dazu zu sagen hat.

Sucht euch einen guten Anwalt, und vielleicht könnt ihr tatsächlich versuchen, mit dem Hundebesitzer zu reden, aber gib ihm auf keinen Fall Geld, das ist dann u.U. ein neuer Straftatbestand!

Aber fragt besser einen Anwalt, ich weiß es auch nicht sicher.

DasTim 
Fragesteller
 21.07.2013, 14:10

Wir haben schon bei einem Tierschutzverein angerufen aber die meinten das es lange dauern kann, den Hund daraus zu holen. Das wäre eindeutig zu lange. Naja, ich gehe mal zu Anwalt und hoffe das ich nicht im Knast lande wegen der Geschichte.

Danke

Gruenkohl2012  21.07.2013, 14:11

Aber hinfahren und ihn bedrohen und den Hund mitnehmen, jup, das ist Raub und heißt Freiheitsstrafe

Dafür bekommt man nicht gleich eine Freiheitsstrafe. Das ist Quatsch.

Lichtpflicht  21.07.2013, 14:16
@Gruenkohl2012

Quatsch, ja? Wenn die Sache als Raub bewertet wird, und selbst als minder schwerer Fall erachtet wird, ist das Mindeststrafmaß 6 Monate Freiheitsstrafe.

Wie die dann durchgezogen, umgewandelt oder abgewertet wird, kommt auf den Einzelfall an, auf Vorstrafen etc. pp. Es heißt nicht, dass man dann ins Gefängnis kommt, es gibt auch die Möglichkeit der Bewährung usw. Ich rede aber vom Strafmaß, wie es im Katalog steht.

Wir kennen hier ja keine Einzelheiten des Falls. Es kommt auch darauf an, wie die beiden den Hundebesitzer bedroht haben, und mit was. Hatten sie eine Waffe dabei, haben sie mit Körperverletzung gedroht etc. Das wissen wir aber gar nicht.

Gruenkohl2012  21.07.2013, 14:18
@Lichtpflicht

Eben es kommt darauf an, wie es bewertet wird. Warum musst du ihm solche Angst machen ?

Mit solchen Antworten hältst du dann andere ab, Tieren zu helfen die in Not sind. Oder gar Menschen zu helfen.

Weil sie dann Angst haben müssen eine Strafe zu bekommen.

Lichtpflicht  21.07.2013, 14:24
@Gruenkohl2012

Ich bin ganz froh, wenn ich so andere davon abhalten kann, Verbrechen zu begehen, die unnötig waren, und sich somit tief in die Sch*** zu reiten, obwohl sie es gut gemeint hatten!

Die beiden haben völlig unüberlegt und kopflos gehandelt, wie leicht hätte das eskalieren können, etwa wenn der Hundebesitzer sich gewehrt hätte, oder der Hund die Auseinandersetzung missverstanden und angegriffen hätte.

Sie hätten Anzeige erstatten können und müssen, sie hätten auch den Hund mitnehmen können, ohne den Hundebesitzer zu nötigen, wenn sie besser geplant hätten.

Denn das Nachsehen haben jetzt die beiden, die was Gutes tun wollten, und das ist ungerecht aber legal und wäre zu vermeiden gewesen!

Gruenkohl2012  21.07.2013, 16:13
@Lichtpflicht

"Hätte der Hund nicht geschi...., hätte er einen Hasen gehabt".

Lass mal die Kirche im Dorf. Und einen Hund vor so einem Menschen zu retten, ist ganz sicher kein Verbrechen.

Lichtpflicht  21.07.2013, 18:43
@Gruenkohl2012

Nein, aber jemanden zu bedrohen und zu nötigen, das ist ein Verbrechen, und das ist das Problem hier, verstehst du?

Man kann es natürlich ignorieren und nur sagen, wie gut das war, aber er wollte einen konkreten Rat haben, was wer nun tun soll, eben weil er nun wirklich in Schwierigkeiten steckt, und nicht weil er wissen wollte, wie moralisch gut alle finden, was er gemacht hat.

Auch eine noch so gute Absicht darf man nun mal nicht mit falschen Mitteln duchsetzen. Und nun heißt es eben, sich informieren, sofort von einem Anwalt beraten lassen und das Beste hoffen.

Walla28  23.07.2013, 11:13

Aber hinfahren und ihn bedrohen und den Hund mitnehmen, jup, das ist Raub und heißt Freiheitsstrafe. Raub ist das schon mal nicht (so wie er es geschildert hat). Wenn dann Räuberischer Diebstahl (worauf aber die gleichen Strafen stehen).

Wäre noch zu klären ob man hier in einem Notstand sich befunden hat. Ein entschuldigter Notstand tritt hier nicht in kraft, da keine Gefahr für Leib oder Leben eines Menschen bestand.

der rechtfertigende Notstand (§34 STGB) wird wohl leider auch nicht greifen, da das Rechtsgut, welches hier geschützt wurde niedriger zu bewerten ist als die begangende Straftat.

Ob diese Interessenabwägung nach §34 hier dennoch überwiegt ist wohl ein juristisches Problem, welches vor Gericht zu behandeln wäre.

Anders sehe es aus wenn die Tat nur als Diebstahl gewertet wird.

Den Hund mitzunehmen war wahrscheinlich ein Schritt zu weit. Vielleicht hätte man den man festhalten sollen und die Polizei rufen sollen. Das wäre in JEDEM Fall straflos gewesen!