Hund des Nachbar welche Strafe könnte auf mich zukommen?
Gestern ist was ganz schrecklich passiert. Ich und mein kleiner Bruder (4 Jahre alt) wollten einkaufen gehen. Als wir kurz zum Ausgang in unser Treppenhaus ging, kam der Hund des Nachbar auf uns zu erst wollte er mich und dann meinen kleinen Bruder beißen. Ich habe es irgendwie hingekriegt, dass er seine Aufmerktsamkeit auf mich lenkt dabei habe ich 5 mal den Nachbar gerufen das kommen soll !!!
Leider kam er nicht also habe ich meinen kleinen Bruder gebeten das er zu meine Mutter gehen soll, während ich versuche den Hund von Ihn fernzuhalten. Als er verschwand blieb für mich nur eine Möglichkeit den Hund zu töten. Ich gab ihn also eine schweren Faust und Fußtritt sodass er gegen die Metalstange im Treppenhaus entgegen kam. Einige Minuten später kam doch der Nachbar und fragte was passiert sei. Ich erklärkte ihn die Situtation daraufhin meinte er es hätte ein Nachspiel für mich das ich seinen Hund getötet habe.
Welche Strafe könnte auf mich nun zukommen?
8 Antworten
Falls deine Geschichte stimmt, hast du im Rahmen der Notwehr/Nothilfe gehandelt und bist von einer Strafverfolgung ausgenommen.
Wenn der Hund frei herumgelaufen ist und Ihr nur Gefahr für Euch abwenden wolltet und ihn dabei schwer verletzt habt, daß er verendet ist, kann Euch überhaupt nichts passieren, dann wäre es Notwehr.
Wie groß war denn der Hund und welche Rasse?
Was du getan hast, war halt leider Notwehr und das ist nicht strafbar.
Notwehr ganz bestimmt nicht.
Also wenn der Hund so klein ist das du ihn so einfach töten kannst, wird der Hund nicht so gefährlich gewesen sein das direkt ein Grund zum töten bestand.
Selbst Verteidigung und in die Flucht schlagen, ja.
Töten nein.
Hoffentlich bekommst du dafür noch ordentlich was.
Allerdings hätte der Nachbar auch was verdient denn der ist schuld dran wie der Hund war.
Ja sicher, wenn der Hund dich wirklich beißen will, kommst du so ohne weiteres nicht dagegen an.
Klar kann man andere singe machen als den hund umzubringen