Hund beißt Hund, Versicherung zahlt nur die Hälfte der Arztkosten? Gilt § 823 +254 statt §833?
Hallo, mein Sheltie Jonny (jetzt 1.5 Jahre alt, 40cm hoch) wurde im November von einem Schäferhund gebissen. Wir hatten die Hunde an der Leine, die Besitzerin fragte noch auf Abstand ob mein Hund ein Männchen sei, was ich bestätigte. Später stellte sich raus, dass sie meinte (oder sagte) ist es ein Mädchen. Kurz, wir ließen die Hunde frei und der Schäferhund biss meinem ein Stück aus dem Hintern. Sie meinte, dass ihr Hund hätte ein Problem mit kleinen ängstlichen Rüden und es bliebe hoffentlich bei den Arztkosten, nicht dass ich auch eine Psychotherapie für den Hund wolle, wie schon mal jemand, was die Versicherung aber abgelehnt hatte. Ich ließ mir Adresse geben und bin mit Jonny zum Arzt. Der stellte fest, dass es genäht werden musste, da ca 3-4cm Durchmesser und 3cm tief.Ich informierte die Besitzerein von der OP. Sie erhielt später die Rechnung und viel aus allen Wolken, da der Betrag über 400€ lag und gab es an ihre Versicherung weiter. Außerdem behauptete sie, dass Jonny kläffend auf ihren Hund los wäre und die Aggressionen von meinem Hund ausgingen, was nicht der Fall war und ich hab jede Menge Zeugen, dass dies nicht Jonnys Art ist! Vor kurzem nun kam ein Brief der Vers.,dass sie nur die Hälfte der Tierarztkosten zahlen, da beim Zusammentreffen zweier Hunde jew. d
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Soll ich sagen das ist noch Okey ich finde es eigentlich doof wenn Hunde eingeschläferd werden . Lestens also gestern wurde mein Hund Hector er ist ein Mops von einem Goldenwetriver gebissen und der Hund wollte Hector umbringen Hector hat überlebt und sieht mit seinem Verband um Hals wie I.T aus ich meine damit jeder krikt ne 2 schongs und manche sogar noch eine dritte aber auch bei manchen bedingungen kann man nur mit Zeugen klagen wie bei mir aber wir werden es nicht tun egal wie das Tier gestört ist .sie spielen wederln mit den Schwanz drei Stunden lang kurz vor den gehen fällt er Hector an mein Vater stürmt auf ihn los und schüttelt ihn an kragen etwa 3 sek. kein hund hätte das überlebt nur seine haare haben ihn abgefangen. aber ich würde deinen immer bei spazirgängen an die leine nehmen oder wenn er auf Beifuß hört wenigstens ein hansbant das du ihn schnell an die leine nehmen kannst.

Wenn beide Hunde freilaufen, dann dürfte die hälftige Beteiligung in Ordnung gehen. Ein gewisses Risiko trägt der, der blind vertraut mit. Nicht zuletzt im Hinblick auf Höhe des anteiligen Streitwertes würde ich von einer weitergehenden Klärung absehen.

Hunde beißen halt manchmal. Laufen sie frei, dann sind sie nicht mehr durch die beteiligten Halter kontrollierbar. Da geht schon mal die Natur durch. Passiert dann etwas liegt die Schuld wohlverteilt bei den Haltern. Ein Hund ist nicht schuldfähig auch wenn er trotzdem gelegentlich eingeschläfert wird.

Sorry, aber die Aussage "Hunde beißen halt manchmal" finde ich zum ko.... Gut sozialisierte und erzogene Hunde tun sowas nicht. Das ist meiner Meinung nach eine Ausrede für mangelnde Erziehung und wenn mein Hund beißt, darf ich ihn gar nicht frei laufen lassen.
Ein Hund der auf kleine Hunde los geht kann auch mal auf andere Lebewesen losgehen.
Keiner der Hunde die ich kenne egal ob vom spazieren gehen oder aus der Hundeschule würde "halt mal beißen"! Dass ein Hund nicht schuldfähig ist, ist schon klar und Hunde die beißen sind entweder krank, oder nicht erzogen, so dass der Besitzer die Schuld hat (vor allem bei Hunden die nicht das erste Mal beißen), denn auch die bissigen Hunde wurden in der Regel vom Menschen dazu gemacht (Ausnahmen mag es geben).

Hunde beißen halt manchmal und sind nicht mehr durch den Halter kontrollierbar?? Blödsinn! Ein Hund, der nicht in der Hand des Hundeführers steht, bzw. nicht gut sozialisiert und erzogen ist, ist gefälligst nicht von der Leine zu lassen. So etwas ist einfach verantwortungslos.

lt. unserer Satzung in der gemeinde sind Hunde ausserhalb befriedeter grundstücke immer an der Leine zu führen. wird in anderen Gemeinden sicher nicht anders sein. Deshalb ist 50/50 korrekt,weil beide frei liefen

habe ja keine Ahnung wo du wohnst, aber bei uns heißt es innerhalb des Ortes sollten Hunde an der Leine geführt werden

50% ist ok. ...und die Aussage mein Hund tut sowas nicht finde ich zum otzen. es gibt immer ein erstes Mal.

Mag ja sein, dass es immer ein erstes Mal gibt, aber Jonny hat ihn nicht angekläfft oder so. Er ist rückwärts gegangen als der andere Hund auf ihn los ist.

Es hört sich ja so an, als hätte der Hund bereits schon mind. einmal gebissen. Würde da mal nachfragen. Hunde, die grundlos beißen, besonders wenn der andere Hund kleiner ist, fallen, rasseunabhängig, unter die Rubrik gefährlicher Hund und somit unter Leinen/Maulkorbpflicht. Es muß jedoch eine entsprechende Anzeige erfolgen. Dann muß auch die Versicherung anders abrechnen. Also 400 Euro für eine OP bei einer Bißwunde finde ich doch recht viel. Was hat der TA denn alles berechnet?

Im Zweifel den dreifachen Satz, da WE:)
Nur in §833 BGB steht, dass ich für den Schaden den mein Tier verursacht haftbar bin (Gefährdungshaftung), unabhängig von der Schuldfrage. Und 200€ sind für mich ne ganze Menge, wobei ich nicht sage, dass ich deshalb einen Proßess anstrengen würde. Ich überlege nur, ob ich bei der Versicherung Einspruch einlegen könnte.