Hund abgehauen, rennt auf fremdes Grundstück, wird gebissen?


11.11.2021, 16:43

“Das bedeutet: Egal, ob er etwas dafür kann, dass der Hund einen anderen verletzt oder die Sache eines anderen beschädigt: Der Halter haftet grundsätzlich für sein Tier (sog. Gefährdungshaftung) “ - Greift diese? Oder würde es eher auf 50:50 gehen, da der Hund abhauen konnte?


11.11.2021, 17:06

Danke für die meist netten Antworten. 😊

7 Antworten

Grundsätzlich gilt bei einem Hund immer die Gefährdungshaftung. Bedeutet: Es wird nicht nach der "Schuld" gefragt - sondern alleine die Tatsache, dass der Hund einen Schaden angerichtet hat reicht aus für die Verpflichtung, diesen Schaden zu regulieren.

ABER: Wenn der Hund entwischt ist und sich dann nach Hause geschlepp hat - WER bitte will tatsächlich 100 %ig bezeugen, dass es genau jener Husky (o.ä.) war, der gebissen hat? Es könnte sich ja auch noch ein weiterer anderer Hund dort befunden haben ..... oder oder oder ....

Zudem hat ein Hundehalter natürlich ebenfalls die Verpflichtung, immer dafür zu sorgen, dass der Hund niemals ohne Aufsicht außerhalb des eigenen Grundstückes herumläuft.

Ich bin kein RA - aber mein Rechtsempfinden würde mir hier sagen: Die Schuld liegt hier beim Hundebesitzer, der nicht ordnungsgemäß auf seinen Hund geachtet hat - und daher muss dieser für den entstandenen Schaden aufkommen, also die TA-Kosten selbst zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
666charlie666 
Fragesteller
 11.11.2021, 16:51

Ich denke mal, meine Bekannte wird mit den Besitzer gesprochen haben. Weiß ich aber nicht konkret, da ich noch nicht weiter mit ihr gesprochen habe.

dsupper  11.11.2021, 16:52
@666charlie666

Aber wenn der Hund doch alleine nach Hause gekommen ist - WOHER will die Bekannte wissen, wo er war, was tatsächlich passiert ist?

666charlie666 
Fragesteller
 11.11.2021, 16:55
@dsupper

Naja, ihr Hund hat extrem geblutet, daher musste sie auch direkt zum Tierarzt und ihr Hund wurde operiert. Daher denke ich mal, dass man dementsprechend Blutspuren gesehen hat. So genau kann ich es nicht sagen, leider.

dsupper  11.11.2021, 17:07
@666charlie666

Alles nur Vermutungen - auf denen sich keine Klage aufbauen lässt - und außerdem liegt das ursächliche Verschulden für dieses Disaster ja ohnehin bei deiner Bekannten ...

666charlie666 
Fragesteller
 11.11.2021, 17:08
@dsupper

Es war ja auch eher eine Frage aus Interesse.. Die Tierarztrechnung muss sie so oder so bezahlen. Trotzdem danke für die Antwort..

Der der nicht auf seinen Hund aufgepasst hat.

Es gilt zwar in erster Linie die Gefährdungshaftung, doch kann man eben trotzdem nicht die Kosten dem aufbrummen, der seinen Hund gesichert in seinem Garten hält.

Das gilt auch bei angeleinten und nicht angeleinten Hunden.

Wenn ich meinen Hund daheim auf meinem Grundstück laufen ließe zahlte ich für diesen Vorfall nicht einen Cent an den Halter des Terriers. Was kann ich für diesen Vorfall?

Wer trägt in solchen Falle die Schuld?

derjenige, der nicht auf seinen Hund aufgepasst hat. das ist deine Bekannte.

war wohl nicht angeleint

das nennt sich Gefährdungshaftung. die eigene Versicherung ist in dem Falle raus

666charlie666 
Fragesteller
 11.11.2021, 16:30

Der Hund muss wohl ein Loch im Zaun gefunden haben, kann ich auch nicht konkret sagen.

pblaw  11.11.2021, 19:28
@666charlie666

Auch dafür wäre der Halter des entlaufenen Tieres haftbar.

Valnar52  11.11.2021, 16:31

Wenn es darum geht, dass jemand was falsch gemacht hat, dann ist das aber eine Verschuldens- und keine Gefährdungshaftung.

peterobm  11.11.2021, 16:34
@Valnar52

für die Seite vom beißenden Hund. aber was hat der Entlaufende auf fremden Grundstück zu suchen

Valnar52  11.11.2021, 16:40
@peterobm

???

Wenn mein Hund aufgrund meines Fehlers abhaut und entweder einen Schaden verursacht oder von einem anderen Hund verletzt wird (dessen Halter keinen Fehler gemacht hat), dann trifft mich die Verschuldenshaftung nach §823 BGB und nur nachrangig die (schwächere) Gefährdungshaftung nach §833 BGB.

Für den von meinem Hund Geschädigten ist das nicht sonderlich relevant, für den Halter vom anderen Hund aber schon, da mein Verschulden üblicherweise schwerer wiegt als seine Halterhaftung und mich somit ein Großteil der Haftungsquote trifft (statt 50:50, wenn bei beiden Haltern nur die Tiergefahr als Haftungsgrundlage herangezogen wird).

666charlie666 
Fragesteller
 11.11.2021, 16:47
@Valnar52

Ist es dabei relevant inwiefern das Grundstück des anderen Hundebesitzers abgesichert war? Der andere Hund hätte den Hund meiner Bekannten fast totgebissen. Leider kann meine Bekannte nicht nachvollziehen, wie ihr Hund kurz vor knapp wieder zurückkam und sie rechtzeitig zum Tierarzt kam.

Valnar52  11.11.2021, 16:51
@666charlie666
Ist es dabei relevant inwiefern das Grundstück des anderen Hundebesitzers abgesichert war?

Will ich nicht kategorisch ausschließen, halte ich aber für nicht so relevant. Der andere muss nicht dafür sorgen, dass kein fremder Hund auf sein Grundstück kommt.

Sie soll halt die Tierarztrechnung bezahlen und gut ist.

Die Leute des Terriers, die ihren Hund nicht sichern konnten.

Wenn die Nachbarskatze in unseren Garten kommt und mein Hund sie packt, ist das zwar blöd, aber erstmal nicht meine Schuld.

Valnar52  11.11.2021, 16:33

Naja, "Schuld" musst du auch nicht zwingend sein, damit du für einen Schaden, den dein Hund verursacht, haftest. Du haftest auch ohne Verschulden. Wenn natürlich der Geschädigte wiederum den Schaden schuldhaft verursacht hat, dann tritt deine Haftung (teilweise oder komplett) zurück.