HUK24 vs. HUK Coburg
Guten Abend,
unswar bin ich momentan am überlegen meine KFZ Versicherung zu wechseln. Bin momentan bei der HUK Coburg und bin in der SF4, zum Januar würde ich in die SF5 wechseln. Bei der HUK Coburg zahl ich momentan halbjährlich ca. 452,-€, wären also über 900€ im Jahr, hab eben mal bei der Internetseite HUK24 einen Vergleich gemacht und das Angebot dort beträgt jährlich 775,-€.
Naja, mein "Problem" ist, das ich meinen Wagen demnächst abmelden werde um ihn über den Winter stehen zu lassen (evtl. auch das komplette nächste Jahr) und mir einen anderen Wagen suche den ich dann zumindest über den WInter laufen lassen möchte.
Also, sollte ich erst die Versicherung bei der HUK Coburg kündigen und wenn ich dann einen anderen Wagen gefunden habe bei der HUK24 anmelden, oder wie mache ich das am besten? Würde ich dann im Januar auch bei der HUK24 auf SF5 gestuft werden oder würde es dort evtl. Probleme geben, weil ich ja dann beispielsweise Ende Oktober (bei SF4) schon meinen aktuellen Wagen abmelde?
Wann genau sind die Kündigungsfristen für die KFZ Versicherungen? Hat evtl schon jemand erfahrungen mit der HUK 24?
Ich bedanke mich schonmal für die Ratschläge und Tipps :D
4 Antworten

Hallo Supraholic,
also bei der HUK24 sind für eine Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf nur 6 Monate Versicherungszeit im Jahr erforderlich! Nachzulesen in den AKB Stand 1.4.2013 unter I.1.3 bzw. I.1.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf!
Wann genau sind die Kündigungsfristen für die KFZ Versicherungen? Hat evtl schon jemand erfahrungen mit der HUK 24?
Also bei Kfz-Kündigungen grundsätzlich 1 Monat zum Ablaufdatum! Dabei gilt für die meisten Kfz.Verträge ein Ablaufdatum zum 1.1.2014, also Kündigung spätestens bis Ende Nov. beim Versicherer vorliegend.
Bitte unbedingt beachten: Es gibt auch einige wenige Versicherer, welche noch unterjährige Vertragslaufzeiten haben - z.B. Vertragsablauf zum 1.4.2014, dann müßte die Kündigung beim Versicherer spätestens Ende Feb. 2014 vorliegen!"
Gruß siola

Bei der HUK Coburg zahl ich momentan halbjährlich ca. 452,-€, wären also über 900€ im Jahr, hab eben mal bei der Internetseite HUK24 einen Vergleich gemacht und das Angebot dort beträgt jährlich 775,-€.
Hallo nochmal,
mein Sohn hat letztes Jahr zur HUK-Coburg gewechselt. Der Unterschiedsbetrag zur HUK24 in der Prämie dürfte nicht so grass ausfallen wie von dir dargestellt. Du darfst nicht den Beitrag im alten dem neuen Jahr gegenüberstellen! Ausserdem hast du die zahlweise gewechselt, was nochmal ca 3% Prämienunterschied ergibt gegenüber jährlicher zahlweise!
Wählst du bei der jetzigen HUK-Coburg-Prämie auch die jährliche zahlweise (3% Nachlass) incl. der Besserstufung in SF 5 (mit 15% Beitragsrabatt), dann kommst du sogar unter deine berechneten 775 €!
904 € / 1,03 -15% = ca. 742,72 € neuer jährl. Beitrag in 2014!!!
Da brauchst du nicht zur HUK24 wechseln!!!

Den Wagen nur vorübergehend still zu legen, ergibt keinen Kündigungsgrund. Du kannst also frühestens zum 1. Januar 2016 wechseln. es sei denn, du wechselst das Fahrzeug. HUK-Coburg und HUK 24 ist zwar die gleiche Gesellschaft, aber beim online-Vertrag hast du keinen Anspruch auf direkte Betreuung. Du müsstest also alles über das CallCenter abwickeln. Dort sitzen dann irgendwelche Studenten, die dir kein bisschen helfen können, wenn du ein spezielles Problem hast

Zum 30.11 kann man kündigen sowie auch bei Preiserhöhungen. Huk 24 ist die Onlinesparte & etwas günstiger.
Sonst kann man auch DEVK oder Kravag empfehlen
Bei Neuverträgen kann man mittels Deckungskarte sowieso sofort wechseln mit einem neuen Wagen

Zum 30.11 kann man kündigen...
... falls der Vertragsablauf zum 1.1.2014 ist bzw. die Hauptfälligkeit jeweils zum 1.1. jeden Jahres!
Achtung: es gibt auch noch bei div. Versicherern unterjährige Verträge - diese können mit einer Frist von 1 Monat zum Ablaufdatum gekündigt werden - also Vertragsablauf z.B. der 1.4.2014, dann muß spät. Ende Feb. 2014 die Kündigung beim Versicherer vorliegen!****

Bei Neuverträgen kann man mittels Deckungskarte...
Deckungskarte war einmal bis vor 5 Jahren - aktuell nennt sich diese vorläufige Versicherungsbestätigung eVB-Nr. (= elektronische Versich.bestätigung)!!!