Hoverboards in Fußgängerzone fahren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

Aktuell sind diese Boards nur auf Privatgrundstücken zugelassen. Alles andere ist Verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ob die Hoverboards eine Zulassung erhalten oder nicht ist noch nicht sicher. Die Firma IO Hawk versucht diese derzeit zu bekommen, nach eigenen Angaben dauert das auch nicht mehr lange.

Gruß

Danke für die Info, die letzte offizielle Mitteilung von IO Hawk, die ich jetzt auf Anhieb gefunden habe, ist schon mehr als 1,5 Jahre alt. Darin hieß es, dass es nur noch Wochen bis zur Zulassung dauern würde. Mahlen die Mühlen noch, oder waren das vielleicht alles leere Versprechen? Allgemein finde ich zu dem Thema auch nix wirklich aktuelles :(

Das kann durchaus noch eine Zeit lang dauern, so eine Zulassung zu erhalten ist nicht einfach. Eventuell haben die Prototypen auch nicht bestanden.

aktuelles findest du nicht, da die meisten Bords billig in China hergestellt und auch gekauft werden (manch einer wundert sich da noch warum diese Feuer fangen können, bei so günstigen preis). Die Chinesen interessiert das nicht ob letztendlich eine Straßenzulassung vorliegt oder nicht

Die Firma IO Hawk versucht diese derzeit zu bekommen, nach eigenen Angaben dauert das auch nicht mehr lange.

Das Zentrale Problem bei der Zulassung dürften Lenkung , Licht und Bremsen sein. z.B.

Kraftfahrzeuge müssen 2 voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit 2 voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt.

Hoverboards sind Kraftfahrzeuge genauer gesagt Mofas (Zweiräder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von unter 25km/h). Um sie im Bereich der StVO führen zu dürfen benötigt man Betriebserlaubnis, Versicherungsbescheinigung / Versicheungskennzeichen, Prüfbescheinigung.

Das Problem ist, das die Hoverboards keine Bauartgenehmigung haben und sie diese auch nicht bekommen werden. Einzige Möglichkeit wäre die Teile abzuriegen so das sie durch die Bauart auf eine Höchstgeschwindigkeit von 6km/h beschränkt sind.

Um in der Fußgängerzohne fahren zu dürfen benötigt man ferner eine Sondergenehmigung.

Hallo chucknils,

Da sogenannte Hoverboards nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, darf man diese auch nicht in Fußgängerzonen fahren, sondern offiziell nur auf abgeschlossenem Privatgelände.

Viele Grüße 

MrDog 

Ja, mit diesen Hoverboards darf man nur auf befriedetem Privatbesitz fahren.

Ab 6 km/h benötigt ein Kraftfahrzeug nämlich Zulassung, Versicherung. und Kennzeichen.

Das einzige Gerät, mit dem das bis jetzt möglich ist. heißt Segway und ist extrem teuer.

Hab ich auch schon gesehen, so ein Segway kostet mehr als mein Auto -_- unverschämte Halunken-Preise sind das XD 

Die sind zwar dafür auch ziemlich geil, aber nur Just for Fun echt zu teuer.

Ja, Du hast das richtig verstanden. Im öffentlichen Verkehr, dazu gehört auch die Fußgängerzone, darfst Du mit dem Bord nicht fahren.

Sozusagen ist das Teil kaum zu gebrauchen.

Dabei heißt es immer, dass die Mobilität durch Hoverboards revolutioniert werden soll bla bla. Ist ja demnach nichts als leeres Geschwätz. Hältst du es für denkbar, dass sich an der gesetzlichen Regelung in absehbarer Zeit, sagen wir mal in den nächsten 10 Jahren etwas ändert?

@chucknils

Möglich , aber das wird noch seine Zeit dauern. In Deutschland etwas zu ändern, dauert immer Jahre.

Die entsprechenden gesetzlichen Reglungen sind älter als Hiverbordoards, also durchaus möglich.