Hotelbesitzer baut Parkplatz direkt neben Garten/ Privatgrundstück. Wer muss einen Zaun / Sichtschutz bauen?

2 Antworten

Wenn es keine Auflage für den Hotelbesitzer gibt, werden Einfriedungen im Nachbarschaftsrecht und / oder im B-Plan geregelt. Wenn hier nicht explizit Einfriedungen vorgeschrieben sind, muss niemand derartiges bauen.

Das ist in der Bauordnung der Kommune oder des Bundeslandes festgelegt.

In Niedersachsen beispielsweise ist der Grundeigentümer zum Bau der Einfriedigung an der Straßenfront und der rechten Grundstücksseite -von der Straße aus gesehen- verpflichtet, sofern ein Zaunzwang besteht.