Hose reklamieren
Hey hey
also ich hab mir vor fast 3 Monaten eine teuere schwarze Hose gekauft und die habe ich immer richtig und sorgfältig gewaschen und trotzdem sieht sie jetzt schon katastrophal aus...
ich würde sie gerne morgen reklamieren und hierbei den Praragraph der Beweislastumkehr verwenden (§ 476 BGB), falls sie sich weigern.
Hierbei komme ich doch durch oder? ...weil das Unternehmen muss mir nachweisen (beweisen können), dass es bei der Gefahrenübergabe noch nicht so war. Da sie dies nicht können, bekomme ich doch sicher eine Nacherfüllung bzw. den Rücktritt des Kaufvertrags oder ;)
...ein Versuch ist es wert oder?
7 Antworten
Das erinnert mich daran, als teure Schuhe nach nicht mal 3 Monate die Sohle bei beiden Schuhen durchgebrochen war und es mir auch ein wenig peinlich war, es zu reklamieren.
Aber sie haben es ohne Murren gemacht! Du hast Rechte und ja, setze sie um. Ich denke nicht, dass die sich querlegen.
Es ist immer einen Versuch wert :)
Also, ich finde es eher kontraproduktiv, wenn man bei Reklamationen gleich mit Paragraphen um sich wirft. Du meinst also, die Firma muss Dir beweisen, das die Hose ( was meinst Du eigentlich mit "Gefahrenübergabe"? Sollte das Warenübergabe heissen?) bei Auslieferung in tadellosem Zustand war. Nein, das muss sie nicht; und zwar schon allein aus dem Grunde, weil Du sie immerhin schon 3 Monate behalten und auch schon mehrfach gewaschen hast. Das heisst: Du hast die Hose für gut befunden und behalten. Nun wird es wohl eher an Dir liegen zu beweisen, dass Du das Kleidungsstück richtig gewaschen hast. Und genau das wird möglicherweise schwierig werden. Aus jahrelanger Erfahrung würde ich Dir empfehlen, einen freundlichen Brief zu schreiben und zu sagen, wie enttäuscht Du bist und ob sie Dir möglicherweise in irgendeiner Form entgegenkommen würden. Glaube mir: Höflichkeit und Anstand zahlen sich immer aus!
Ich habe versucht, Dir nach bestem Wissen einen Rat zu geben; schliesslich habe ich >30 Jahre in einem Modehaus gearbeitet. Da ich bereits seit 40 Jahren in der Schweiz wohne, kenne ich das deutsche Amtsdeutsch natürlich nicht. Aber ich denke, dass das den meisten Menschen so geht. Bitte verzeih' mir, dass ich nicht zuvor in einem BGB nachgeschlagen habe. Es tut mir sehr leid ;-)
was soll ich sagen? Einzelhändler halt
Nee, seinerzeit grösstes Mode-Versandhaus der Schweiz und ich habe die Debitorenbuchhaltung geleitet. Das nur nebenbei. Und selbstverständlich hatte ich auch Einblick in die Belange des Kundendienstes wie z.B. Qualitätsbeanstandungen. Aber egal.
"Und du hast wohl noch nie in nem BGB gelesen." - Na, na, "Gefahrenübergabe" gibt es ebenfalls nicht im BGB ;)
Teile uns gern auch das Ergebnis deines Versuchs mit, ich drück dir natürlich die Daumen.
Debitoren haben auch total was mit dem Fall oben zu tun ;)
doch.
Nichts für ungut, ich will nicht kleinlich sein, nur anlässlich deines Satzinhalts passt es so schön ;) Da steht nicht "Gefahrenübergabe", sondern "Gefahrenübergang", und der wiederum findet statt bei "Übergabe" der Sache.
Sag uns, was herauskommt, freue mich über jede einzelne praktische Erfahrung.
Ich würde eher sagen, das läuft unter dem Aspekt "versteckter Qualitätsmangel". Es ist zwar klar, dass Sachen mit der Zeit an Farbe verlieren. Wenn das aber so drastisch ist, dass das bereits nach 3 Monaten der Fall ist, würde ich es reklamieren. Keiner kauft eine Hose und wirft diese nach 3 Monaten wieder weg. Man kann zwar sagen "Abnutzung", nur das ist nur unter "normalen Bedingungen" betrachtet. Wenn die Hose so schon billig produziert worden ist, hat das weniger mit Abnutzung, sonder mit qualitativen Einbüßen zu tun. Es ist nur die Frage ob man das hätte erwarten können. Kostet die Hose 9 oder 90 EUR. Es muss im Verhältnis stehen. Auch bei preiswerten Artikeln kann man Qualität erwarten, ja, aber da sind auch Grenzen gesetzt. Nicht umsonst kostet eine Hose diesen Preis. "Gesunder Menschenverstand" eben.
Ist es, ja. Normalerweise wird so eine Reklamation auch anerkannt.
Gefahrenübergabe der Sache... so wird dies im Gesetz beschrieben. Das Wort "Warenübergabe" gibt es nicht.
Es liegt erst nach 6 Monaten an mir dies zu beweisen, vorher an dem Verkäufer laut Gesetz.
Ich hatte nicht vor, es unhöflich zu sagen. Aber meine Rechte mit Paragraphen durchsetzen bin ich gewohnt.
Und du hast wohl noch nie in nem BGB gelesen.