Homepage ohne Gewerbe und bis wann ohne Gewerbe?

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Das Gewerberecht kennt keine Gewinnfreibeträge ! Es zählt nur die Gewinnerzielungsabsicht.

Wenn du eine Homepage freischaltest, auf der Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, mit denen du einen (egal wie großen) Gewinn machen willst, musst du das sofort als Gewerbe anmelden, egal, ob du tatsächlich Gewinne oder Verluste machst.

Machst du das nicht, kann es ein Bußgeld oder Abmahnungen von der Konkurrenz geben. 

Natürlich kannst Du eine rein private Homepage ohne Gewerbeanmeldung haben / einrichten / betrieben.

Sobald Du auf der Homepage aber etwas verkaufst oder bewirbst oder sonstwie gewerblich tätig wirst, benötigst Du eine Gewerbeanmeldung. Dann gelten übrigens auch eine Reihe weiterer Vorschriften für die Webseite.

Du bist verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, wenn Du eine unter die Gewerbeornung fallende Tätigkeit mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausübst.

Eine Homepage, die auf dieses Gewerbe hinweist, dafür wirbt, darfst Du im Internet anbieten.

Eine Private Homepage darfst Du jederzeit genauso anbieten.

Blöd wäre, wenn Du kein Gewerbe angemeldet hast und auf eine gewerbepflichtige Ausübung einer Tätigkeit hinweist.

was hat gewerbe bitte mit homepage zu tun?