Holztüren in neuer Wohnung teils verkratzt, muss der Mieter dies beheben?

4 Antworten

Ob es seine Pflicht ist, weiß ich nicht. Eventuell steht dazu auch etwas in deinem Mietvertrag. Ansonsten kannst du ihn ja einfach mal fragen, ob er das machen lassen würde oder du bietest ihm an, es zu machen, wenn er die Materialkosten übernimmt.

du hast die Wohnung in dem Zustand gesehen und gemietet. Was steht im Übergabeprotokoll?

Der Vermieter muss da nicht mehr tätig werden

Ich gehe mal davon aus, dass ein Übergabeprotokoll erstellt wurde, in dem du die Mängel nicht aufzeichnen lassen hast. Dann hast du zumindest konkludent, wenn nicht sogar ausdrücklich (mit Unterschrift) diese Mängel akzeptiert. Die Mängel gehören nun zur ordnungsgemäßen Mietsache dazu und können nicht mehr beanstandet werden.

Jetzt nicht mehr. Du hast den Zustand der Wohnung mit deiner Unterschrift unter den Mietvertrag akzeptiert.  Man kann nicht hingehen und Kratzer an den Türen akzeptieren und sie dann hinterher bemängeln. Das funktioniert nach deutschem Mietrecht nicht. Es sei denn, du hast sie bereits vor Unterschrift bemängelt und der Vermieter hat dir nachweislich versprochen, das zu beheben. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.

Ich würde an deiner Stelle die Türen ohne Rücksprache mit dem Vermieter nicht streichen, insbesondere wenn du noch nie Türen gestrichen und null Ahnung davon hast.  Wenn du pfuschst, dann wird der Vermieter das bemängeln und spätestens bei Auszug hast du dann die A-karte.