Holzdecke beim Auszug in Urzuszand?
Vor zwei Jahren bin ich in eine Mietwohnung gezogen die ich komplett selbst renoviert habe. Davor grüne Wände alte Holzdecken. Ich fragte den Vermieter ob ich die Holzdecke in Schlafzimmer und Wohnzimmer weiss streichen darf. Der Vermieter gab sein Einverständnis in mündlicher Form, wenn dies fachgerecht ausgeführt wird. Im Schlafzimmer ist deckend gestrichen im Wohnzimmer so das man die Holzstruktur noch sehen kann. Ist von einem Bekannten Maler so gestrichen worden. Nun habe ich gekündigt und der Vermieter schrieb: Da die Decke nicht fachgerecht gestrichen worden ist möchte ich das sie bis zu ihrem Auszug die Decke in ihren Urzustand zurück versetzen. Wenn dies nicht erfolgt bestelle ich einen Fachmann und sie tragen die Kosten. Ich habe gestern mit einem Anwalt telefoniert vom Mieterbund ( Bin kein Mitglied ) Dieser meinte das das unter Schönheitsreparaturen fällt. Was meint ihr? Habt ihr Tipps? Bin für jede Antwort dankbar
2 Antworten
Ich bin nicht vom Fach und kann daher nur eine Meinung äußern.
Einerseits müssen irreversible Änderungen vom Vermieter genehmigt werden, und der Rückbau einer überstrichenen Holzdecke kann leider recht teuer werden wenn die Genehmigung nicht schriftlich existiert, oder deren Restriktionen verletzt wurden.
Andererseits, wenn der Ausgangszustand wirklich so schlecht war und dies beweisbar ist, könnte ein Richter auch entscheiden das die Renovierung so in Ordnung war.
Danke ihnen für die Antwort. Gut miserabel war der Zustand nicht es war einfach eine uralte holzdecke aus den 50 er Jahren. Nun ist alles weiss und modern. Ich verstehe einfach das Problem nicht das man das nicht einfach so akzeptieren kann und jetzt so reagiert wenn man doch am Anfang einverstanden war.
Sorry den separaten Beitrag habe ich nicht mitbekommen.
Für mich hört sich das etwas danach an als ob der Anwalt die Auskunft schnell hinter sich bringen wollte und nicht richtig zugehört hat.
Das überstreichen einer Naturholzdecke ist definitiv eine bauliche Veränderung. Gibt es hierüber Streit, so hat der Vermieter einen elend langen Arm, vor allem wenn er sich plötzlich an nichts erinnern will und nichts schriftlich existiert.
Wenn es ihm jedoch wirklich nur um die Qualität des Anstrichs geht, so sollte sich das doch regeln lassen.