Holt sich die Bank das Auto zurück , wenn die Restschuldversicherung bei Tod einspringt?
Ein Bekannter hat ein Auto finanziert und eine Restschuldvericherung für den Todesfall mit abgeschlossen. Der Bekannte ist jetzt gestorben.
Nun ist die Frage ob sich die Bank das Auto holt?
Oder geht das Auto mit ins Erbteil über, weil es durch die Restschuldversicherung abgesichert ist.
(Das Auto ist weniger wert, als der Betrag der noch abbezahlt werden muß.)
4 Antworten
Eine zielführende Antwort ist ohne genaue Kenntnis des Darlehensvertrages nicht möglich.
I. d. R. finanzieren Banken mittels sog. Sicherungsübereignung: In dem Fall bliebe Fahrzeug wie Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bis zur vollständigen Darlehenstilgung Eigentum der Bank.
Übernehmen die Erben mangels Erbausschlagung die zugefallenen Verbindlichkeiten nicht, fiele das Fahrzeug der Bank zu, darüberhinausgehende Forderungen der Restschuldenversicherung.
Nahmen sie das Erbe an bzw. fiel Ihnen die Erbschaft automatisch zu, gehört Ihnen das Auto und die offenen Raten und Zinsen als Erbfallschuld des Kreditnehmers.
G imager761
Oder geht das Auto mit ins Erbteil über, weil es durch die Restschuldversicherung abgesichert ist.
Ja
Dafür hat man Versicherungen - die zahlt den Restbetrag und alle sind zufrieden - wäre es nicht ein so trauriger Anlass!
Das Auto geht dann in die Erbmasse ein.