Holding in Estland GmbH in DE Besteuerung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob die Holding eine GmbH ist Deutschland oder ein Unternehmen in Estland ist, spielt für die Kapitalertragssteuer keine Rolle. Diese muss, falls keine Befreiung vom Finanzamt erwirkt wurde, zunächst vom ausschüttenden Unternehmen einbehalten werden.

Es ist möglich diese bei einer deutschen GmbH als Holding erstattet zu bekommen. Im Falle eines estnischen Unternehmens kannst Du Dir die natürlich auf die Kapitalertragssteuer der Esten anrechnen lassen. Die gibt es nicht und damit hast Du ganze 0 € steuerfrei! Ob Du die auch erstatten lassen kannst, weiß ich nicht. Das würde ich jedoch vermuten.

Weiterhin reduzieren sich die Steuern der deutschen Holdingkonstruktion im Bereich der Gewerbesteuer um 95 % (§8b KstG). Die bewirkt also nur eine effektive Steuerlast von weniger als 2 % durch die deutsche Holding. Ich habe keine Ahnung von estnischem Recht, aber warum sollte man sich den Rechtsrisiken mehrerer Länder aussetzen, wenn man im Bestfall 1,5 % Steuern sparst?

Zumal an den 0 % für Unternehmen gerade international geschraubt wird.

Was für Literatur suchst Du? Warum ließt Du nicht einfach direkt die jeweiligen Steuergesetze für Deinen konkreten Anwendungsfall?