Hohe heizkosten, durch defekte heizung
Hey Leute, hab schon öfters auf dieser Seite sachen gefunden die mir weitergeholfen haben. Nun hab ich mich angemeldet, und hab ne frage an euch!!! Im vorraus vielen dank wenn mir jemand weiter helfen kann!! :)
Also hab meine Abrechnung bekommen von der Heizung 800 euro nachzahlung, ich bin ein typ der kaum heizt, aber die auslese hat gestimmt habs kontrolliert! Jetzt aber der Punkt im letzten jahr lief die Heizung 2 wochen lang duerchegehnt auf volle Bulle konnte sie nicht mehr runter drehen! Es kahm iwann ein Techniker hat es repariert war nur ne kleinichkeit aber wenn man kein plan hat kann mans nicht wissen... worauf ich hinaus will ist muss ich fûr ddie 2 wochen beheizung aufkommen? ich hab es gemeldet und könnt sie ja nicht runter drehen! Wer muss dafûr aufkommen? Ich?
Find nichts im internet was mir hilft bzw meine rechte... dank euch im vorraus!
5 Antworten
Die erste zu beantwortende Frage wäre, ob diese Nachzahlung denn auch nur auf diese 2 Wochen alleine zurückzuführen ist... weiterhin ist eine Reparatur nach 14 Tagen ggf. noch tragbar - man hätte die Heizung doch komplett im Keller (von 10-18 Uhr) außer Betrieb setzen können (oder war es im Winter?) Bei einem Jahr mit 52 Wochen sind 2 Wochen ca. 4 %. 4 % von 800 € wären dann 32 €. - Anders lässt sich das nicht rechnen, es sei denn, du hättest in diesen zwei Wochen den Verbrauch genau notiert... Keine klaren Unterlagen und Belege - kein Anspruch.
Dass geht zu deinen Lasten aber 14 Tage Heizung macht keine Nachzahlung von 800 Euro aus.
" ich hab es gemeldet und könnt sie ja nicht runter drehen! Wer muss dafûr aufkommen? Ich? " Hast Du es schriftlich gemeldet und kannst es nachweisen? Einwurfeinschreiben oder ähnliches?
Ich kenne auch Mieter, die kaum heizen, hierfür aber einen enormen Wasserverbrauch haben oder zu geringen Vorauszahlungen leisten.
Wenn ja, würde ich die Hausverwaltung damit mal konfrontieren. Ansonsten habe ich meine Zweifel, ob die 800 € Nachzahlung durch 14 Tage Dauerheizen eines Heizkörper entsteht. Ansonsten: Einfach mal die Abrechnungen hochladen. Sonst endet das in einem Blick in die Kristallkugel.
ich denke schon das du dafür aufkommen musst... dann hättest du ja zu beginn und zum ende des "problemes" den stand ablesen lassen müssen... so kann keiner mehr vernünftig nachrechnen...
du kannst du ja fragen ob sie dir aus kulanz ein wenig entgegen kommen würden... aber ich kann es mir nicht vorstellen...
schau mal hier: http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrecht/artikel/artikel/mieterrechte-bei-defekter-heizung.html Auch zu viel Hitze kann einen Mangel darstellen: So sah das Landgericht Hamburg eine Mietminderung um zehn Prozent als gerechtfertigt an, weil der unter der Wohnung liegende - offenbar schlecht gedämmte - Heizkeller die Mietwohnung ungewollt aufheizte, so dass eine Regulierung nicht möglich war (Az.: 307 S 130/08).
Evtl. hilft dir der Mieterschutzbund (mieterschutzbund.de) in deiner Stadt.