Höhe Rentenanspruch der Ehefrau nach Scheidung?
Hallo,
mir steht eine Scheidung bevor bei der meine Frau einen Anteil von meinem Rentenanspruch übertragen bekommen wird.
Ein paar Informationen :
- Meine Frau war nie berufstätig
- Wir sind 15 Jahre verheiratet
- Ich zahle seit 30 Jahren in die Rentenversicherung ein
Da meine Frau nicht berufstätig war wird ihr wohl 50% von dem vor mir in den 15 Jahren unserer Ehe erworben Rentenanspruchs zustehen.
Meine Frage ist: Ist folgende Rechnung so korrekt ?
50% Anspruch meiner Frau auf 15 Jahre Renteneinzahlungen heisst für mich:
Ich verliere von den 15 Jahren 50%, also 7,5 Jahre Renteneinzahlungen.
Ich hätte also rechnerisch 7,5 Jahre nicht in die Rente eingezahlt.
Und dies bedeutet dann konkret, dass ich nicht 30 Jahre eingezahlt hätte sondern 22,5 Jahre
Das wiederum hiesse dann, dass wenn ich statt 30 Jahren nur 22,5 für die Rente angerechnet bekomme eine Verringerung meines Rentenanspruchs von ca 25% (nämlich 22,5 statt 30 Jahre)
Würde ich also Stand heute einen Rentenanspruch von 1.500,-- Euro haben dann hätte ich anschliessend nur 75% davon, also 1.100 ?
Danke
4 Antworten
Die Jahre an sich bleiben schon, aber finanziell liegst du da nicht verkehrt. Die 30 Jahre Rentenversichert bleiben.
Deine Frau bekommt die Häfte deiner Entgeldpunkte, die du erworben hast.
Die Entgeltpunkte beider Ehepartner werden zusammen addiert und dann geteilt. Da deine Frau nicht gearbeitet hat, hat sie dich und eure Familie ja unterstützt, indem sie sich sonst um alles gekümmert hat und dich damit entlasten. Es ist ja meist eine gemeinsame Entscheidung, wie man das regeln will.
Etwas anders sieht es bei vorhandenen in der Ehe geborenen Kindern aus. Dann hat deine Frau auch Rentenpunkte erworben. Die Kinder wären ja nach 1992 geboren, d.h. es gibt 3 Rentenpunkte pro Kind. Ein Punkt ist ca. 29 Euro wert an Rente derzeit. Das entspricht einem Durchschnittsverdienst von ca. 36000 Euro brutto pro Jahr.
Hättest du also 36 000 verdient pro Jahr (die genaue Summe ändert sich auch jedes Jahr, was genau ein Punkt ist) und ihr hättest 3 Kinder, dann hättest du 15 Punkte erworben und sie 9, d.h. 24 zusammen, jeder kriegt dann 12 Punkte, du würdest nur 3 Jahre abtreten müssen.
Die letzten beide Sätze stimmen nicht. Wenn Du statt 30 Jahren nur 22,5 Jahre angerechnet bekommst, heißt das nicht automatisch, dass Du genau 25% weniger Rente bekommst. Das wäre nur dann der Fall, wenn du in den ganzen 30 Jahren immer dasselbe verdient und damit dasselbe in die Rentenversicherung gezahlt hättest. Falls Dein Einkommen in den letzten Jahren höher war als in Deinen ersten Berufsjahren - und zwar nicht nur durch Lohnanpassungen, sondern auch durch Beförderungen o.ä. -, dann hast Du in deinen letzten Jahren pro Jahr mehr Rentenversicherungspunkte bekommen als in deinen früheren Jahren. Der Versorgungsausgleich kann dann sogar so zu ener höheren anteiligen Kürzung als 25% führen.
Ich verliere von den 15 Jahren 50%, also 7,5 Jahre Renteneinzahlungen.
Nein.
Die Jahre bleiben bestehen (Anrechnungs- und Beitragszeit) nur die gesammelten Entgeltpunke halbieren sich. Die andere Hälfte wird deiner Frau gutgeschrieben.
Gab es Kinder? Zeiten der Kindererziehung werden auch hälftig geteilt. Ein Kind geboren nach dem 31.12.1992 zählt wie 3 Jahre Durchschnittsverdienst.
Der Vorteil dass die Jahre bleiben kann mal relevant werden aufgrund der Vorversicherungszeiten wenn mal Rente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte beantragt will (§§ 36, 38 SGB VI).
Entgeltpunkt = Summe des Jahresbruttoverdienstes / Durchschnittsverdienst aller Versicherten.
Verdienst du genau im Durchschnitt erhälst du pro Jahr 1 EP. Für jedes Jahr der Ehezeit müsstest du davon 0,5 EP abgeben.
Bei 15 Ehejahren und Durchschnittsverdienst wäre das ein Rentenanspruch von bisher:
15 x 29,21 € = 438,15 €
Stattdessen nur noch
7,5 x 29,21 € = 219,08 €.
so in etwa- sieht es aus. Hat deine "EX" aber einen guten Stand bei ihrer Rente mal. Kannst einem echt leid tun.
Danke für die Info. Wie wirkt sich denn eine Halbierung der Entgeltpunkte aus - bzw. was habe ich davon, dass mir die Jahre bleiben ?