Guten Tag,
also das Haus wurde verkauft und gegen September 2018 kam ein Festsetzung Bescheid der Abfallgebühren, wo dort stand wegen Eigentümerwechsel wird die Abfallgebühren zum 31.08.2018 eingestellt.
Der offener Betrag, was dort stand wurde gezahlt.
Anfang Oktober 2018 kam ein Mahnungsbrief, wo man die Abfallgebühren vom 15.08.2018 nicht gezahlt hat und man soll 188,00€ + 10€ Mahngebühren und 1,50€ Säumniszuschläge zahlen.
Man schrieb an die Stadtverwaltung zurück, dass dieser Betrag schon bezahlt ist, weil die Abfallgebühren vom 15.08.2018 standen im Festsetzung Bescheid vom September 2018.
Dann kam dieses Schreiben nach dem die Person es bemängelt hat und versteht es überhaupt nicht.
----------------------
Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten
Zahlung: 188,00€
Sehr geehrte Frau xxx,
Gemäß § 226 Abgabenordnung (AO), in Verbindung mit § 387 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und §17 Abs. 1 Gemeindekassenverordnung (GemKVO) ist die Stadt xxx zur Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten verpflichtet.
Ihre Guthaben gegenüber der Stadt xxx
(X) aus ihrem Guthaben bei uns für
Kassenzeichen:
1. xxx (gleiche nummer, wie bei punkt 2)
2. xxx (gleiche nummer, wie bei punkt 2)
Art der Forderung:
1. Überzahlung von Frau xxx
2. Abfallgebühren 2018 Straße xxx
Betrag:
1. 100€
2. 88€
() lt. ihrer Rechnung
hier ist die Tabelle leer
insgesamt: 188,00€
--------
Jetzt kommt die Rückseite vom Schreiben:
habe ich heute mit unseren Forderungen gegen sie aufgerechnet
Kassenzeichen
xxx fällig 15.08.2018
Art der Forderung
Abfallgebühren 2018 Straße xxx
Betrag
188,00€
Insgesamt: 188,00€
Ich bitte sie um Beachtung /gleichlautender Buchung!
Die Mahngebühren in Höhe von 10,00€ und die Säumniszuschläge in Höhe von 1,50€ mit Fälligkeitsdatum 04.10.2018 habe ich storniert.
Gruß
xxx
Anlage
Aktueller Kontoauszug
----------------------
Auf dem Kontoauszug Papier stand:
Fälligkeit 04.07.2018 Säumniszuschläge
Ursprungbetrag
5,00
Ausgelichen
0,00
Restbetrag
5,00
Total zum 04.07.2018
Ursprungbetrag
5,00
Ausgelichen
0,00
Restbetrag
5,00
Gesamt:
Ursprungbetrag 5,00
Ausgelichen 0,00
Restbetrag 5,00
Weiß einer, was genau los? Ich verstehe es so ein Mitarbeiter hat nicht richtig geschaut und hat mir den Mahnungsbrief gesendet obwohl im Festsetzung Bescheid vom September 2018, die Abfallgebühren für den 15.08.2018 bezahlt wurde.
Durch die Nachfrage gab eben diesen Brief und der Mitarbeiter hat die Forderung einfach mit das hier aufgerechnet, damit es ausgeglichen ist. Das mit 5€ ist ja nur ein aktueller Kontoauszug, weil die Fälligkeit von 04.07.2018 konnte ich durch alte Unterlagen finden es hat nichts mit den Abfallgebühren vom 15.08.2018 zu tun. Sondern von 15.05.2018
Danke für die Unterstützung.
Wo müsste ich mich nun geanu kundig machen? So wie ich Dich verstehe muss ich nach der Vorgabe des Finanzamtes schauen. Bekomm ich denn da Auskunft ? Dummfrag