Höhe der Rücklastschriftkosten (1. Mahnung v. Klarmobil ohne Zahlungserinnerung)
Moin, habe heute eine 1. Mahnung von Klarmobil wegen einer nicht bezahlten Handy-Rechnung im Briefkasten gehabt, die fordern nun von mir den Betrag bis zum 8.3. zu überweisen (also Dienstag...). Ich habe allerdings vorher keine Zahlungserinnerung erhalten. Zusätzlich zu den Handykopsten von 5 euro fordern die ncoh Rücklastschriftkosten von 19,95 !!!! Was mir undenkbar hoch erscheint und ohne vorherige Mitteilung, dass das Geld per Lastschrifteinzug nicht abgebucht werden konnte riechts nach Abzocke. 1. Frage: Ist die Mahnung ohne Zahlungserinnerung überhaupt legitim? 2. Frage: Ist ein Zeitraum von 2 Werktagen für eine Begleichung legitim? 3. Frage: Darf Klarmobil knapp 20 Euro für den Vorgang fordern? Hoffe da kann mir jemand weiterhelfen...
6 Antworten
Zu 1. die Mahnung ist die Zahlungserinnerung
Zu 2. Kommt drauf an wann du die Rechnung hättest begleichen sollen. Ist aber eigentlich auch egal. Wenn du erst am 11.03 bezahlst und am 12.03 ist eine weiter MAhnung im Briefkasten, gilt diese als Gegenstandslos.
Zu 3. Musst du in dein Vertrag schauen. Aufjedenfall werden die Bankgebühren haben und dann wahrscheinlich eine Bearbeitungsgebühr dir aufbrummen. Im Vertrag müsstes du dazu eine Preisliste haben.
So ein Affentheater habe ich auch schon hinter mir.Wenn du einen guten Rechtschutz hast,kannst du es gerichtlich versuchen heil aus der Sache heraus zu kommen.Ich habe damals Zähneknirschend bezahlt und sofort eine Vertragskündigung zum nächstmöglichen Termin mit Rückantwort verlangt.Natürlich alles per Einschreiben und Rückantwort-Briefumschlag.Danach sind sie zu Kreuze gekrochen.
Damit würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden und ebenso an den Verbraucherschutz. Soweit mir bekannt, gibt es solche schwarzen Schafe und es laufen schon Prozesse dagegen. Es ist also sinnvoll, sich diesen anzuschließen.
Der Verbraucherschutz kostet nur einen kleinen Beitrag und wird sich dann gerne kümmern. Je mehr Menschen er vertreten kann, je schneller kann Abhilfe geschaffen werden.
Es muss keine Zahlungserinnerung geschickt werden. Man kann durchaus gleich ein Mahnverfahren einleiten.
Die Rücklastschriftkosten sind im Bereich des Normalen.
Ich würde schnellstens zahlen, sonst wird es noch teurer.
Wucher ist laut BGB wenn etwas in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht. Um die 15Euro + Bankgebühr ist kein Wucher. Andere Anbieter haben ähnliche Preise.
Nun, die Mahnung IST eine Zahlungserinnerung. Das das Geld nicht abgebucht werden konnte, liegt in deiner Verantwortung, du solltest über dein Konto bescheid wissen. Der Firma enstehen Verwaltungskosten, weil sie das nicht einziehen konnten und die werden dir jetzt zur Last gelegt. Das ist legitim.
Na, es gibt dann ja auch immer noch den Wucherparagraphen, nicht?