Höhe der Inkassokosten?
Ich habe es irgendwie verschwitzt, eine Rechnung zu zahlen. Der Verkäufer hat nach einer Mahnung dann ein Inkassobüro eingeschaltet. Ist ja sein gutes Recht. Aber ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die Höhe der Inkassokosten rechtens sind.
Die Hauptforderung beträgt, mit Mahnkosten etc. 41,47 Euro. Jetzt fordert das Inkassounternehmen folgendes:
Inkassovergütung, 1,3 Geschäftsgeb. gem. § 4 V RDGEG i.V.m. Nr.2300 VV RVG 58,50
Auslagenpauschale (Inkasso) gem. § 4 V RDGEG i.V.m. Nr.7002 VV RVG 11,70
Summa summarum 70,20 Euro plus natürlich die 41,47 Euro. Ist das Richtig, dass hier ein Betrag von 58,50 berechnet wird (plus dann noch die 20%).
Vielen lieben Dank für Eure Antworten!
2 Antworten
Das inkassoburo flunkert
Zwar sind die Dir in Rechnung gestellten Verzugskosten erlaubt , Durchsetzungsfähig wären sie nicht.
Durchsetzungsfähig sind maximal 18 € (15 € inkassogeb plus 3 € auslagenpauschale)
Guckst Du hier :
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Tipp :
Überweise zweckgebunden die HF plus 10 € pauschal direkt an den Verkäufer
Ein Inkassobüro erbringt in 99,9% der Fälle keine Rechtsdienstleistung welche eine 1,3 Gebühr rechtfertigt.
Je nachdem wer der Gläubiger ist, ist ohnehin fraglich ob dieser je vom Inkassobüro eine Rechnung bekommen hat.
Zahle Hauptforderung zzgl. Nebenkosten des Gläubigers direkt an diesen und widerspreche den Inkassokosten, untersage die telefonische Kontaktaufnahme und auch die Einmeldung der Daten bei der Schufa.