Hochschulwechsel und dadurch ein Monat ohne Studium. Was beachten?
Hallo!
Ich studiere den Studiengang X im ersten Semester in der Hochschule A, das im September begonnen hat und entsprechend im Februar endet. Bald finden Prüfungen statt, ich kann diese aber nicht ablegen ( es ist nicht wichtig, warum ). Ich will nun im April in der Hochschule B alles von vorne anfangen ( auch der Studiengang X ). In der Hochschule B konnte mir nichts deutliches gesagt, also nur, dass ich mich einfach bei ihnen neu bewerben kann. Wechseln ginge nicht, da ich keine absolvierte Prüfungsleistungen habe. Da geht aber das Semester vom April bis Oktober. Ich beziehe aber BAföG, so dass also im März ich im Grunde genommen nicht BAföG berechtigt wäre. Beim Arbeitsamt würde mir für einen Monat wahrscheinlich keine Anmeldung zugesagt, außerdem erforderte nur ein Monat ganz viel Stress mit dem Papierkramm. Arbeiten ginge auch nicht, da ich sehr krank bin. Außerdem müsste ich im März schon BAföG zurückzahlen, da ich mich selbst exmatrikulieren lassen habe, oder? Plus hätte ich im März ja keinen Semesterticket, müsste also einen monatlichen kaufen, aber na ja, das ist halt unvermeidbar und wieso sollte ich eigentlich was Anderes haben, wenn ich nicht studiere.
Weicht vielleicht die Realität von meiner Vorstellungen ab?
Danke
3 Antworten
Also frag auf jeden Fall unter allen Umständen im Bafög-Amt deiner Uni nach, da kann man sicher auch anrufen oder Mail schreiben. Du giltst dann als Fachrichtungswechsler und ab April kannst du Bafög wieder beantragen. Für März bekommst du kein Bafög. Zurückzahlen musst du defintiv NICHT im März... die Frist geht bis zu 5 Jahre nach Ende der Förderung! Dieses eine Monat würde ich auch nicht beim Arbeitsamt anmelden... viel zu umständlich und kriegen wirst du vielleicht sowieso nichts oder erst ein halbes Jahr später. Sieh einfach zu, wie du dieses Monat finanziell über die Runden kommst. Wies dann aber mit der Versicherung aussieht, weiß ich absolut nicht. Da musst du dich auch erkundigen.
Die Arbeitslosmeldung zielt nicht aufs Geld sondern auf Anrechnungszeiten für die Rente, sofern es die dann überhaupt noch gibt. ;) Da muss man auch keine großen Anträge ausfüllen, wenn nichts an Leistungen beantragt wird.
Du bist Bafögberechtigt solange du eingeschriebener Student bist, egal ob du nur Party feierst oder ordentlich studierst (zumindest bis zum Leistungsnachweis nachm 4ten Semester). Lass dich einfach zum Ende des Semester exmatrikulieren - zu Beginn des nächsten Semesters bist du schon an deiner neuen Hochschule eingeschrieben.
Natürlich bist du dann noch eingeschrieben. Du exmatrikulierst dich doch zum Semesterende und bist zum nächsten Semester schon wieder an der anderen Uni immatrikuliert.
Ich dachte immer das Wintersemester an Hochschulen geht vom 1. Oktober bis 31. März und das Sommersemester vom 1. April bis 30. November. Es gibt Fachhochschulen, wo das wohl anders ist, aber da du nichts verrätst ... Du siehst es richtig. Kein eingeschriebener Student, kein Bafög, allerdings auch keine Rückzahlung in so kurzer Zeit und ohne Job. Hast du bisher keine abgeschlossene Ausbildung sind deine Eltern in der Unterhaltspflicht. Du solltest dich wegen Rentenzeiten unbedingt arbeitslos melden. Wenn du für den Zeitraum kein Geld bekommst, musst du auch Krankenkasse selbst versichern und bezahlen, hier wäre Familienversicherung zu prüfen. Grundsicherung wäre möglich, aber die würden auch nur an deine Eltern ran treten.
November sollte September heißen
da ist doch ein Monat Pause, in dem ich an keiner Hochschule eingeschrieben bin