Hobbyfotografie - versteuern/anmelden?

6 Antworten

Grundsätzlich ist die von Dir beschriebene Tätigkeit melde- und steuerpflichtig, denn von Kunst sprichst Du nicht. Altersbedingt dürfte es indes schwierig werden. Keine Ahnung ob das mit einem Einverständnis der Eltern machbar ist. Das wirst Du ggf. per Anruf beim Ordnungsamt, Abt. Gewerbeanmeldung in Erfahrung bringen können.

Belässt Du es im Rahmen des Taschengeldparagraphen wird das alles nicht nötig sein und Du wirst Dir auch keine Anfeindungen seitens der professionell Tätigen einhandeln, die ganz sicher nicht nur € 80,- nehmen müssen. € 20,-/Std. ist vollkommen illusorisch, selbst wenn der sehr unwahrscheinliche Fall eintreten sollte permanent Aufträge zu haben.

Ich wünsche Dir viel Spaß und Erfolg, Scaramouche

Wenn du das regelmäßig machst, ist es Gewerbe ! Das müsstest du beim Gewerbeamt anmelden, egal ob du Gewinne oder Verluste machst. Da gibt es auch keinen Freibetrag, weil nur die Gewinnerzielungsabsicht zählt. Wenn man nur wenig oder garnichts verdient, muss man natürlich auch keine Steuern zahlen.

Immer wieder zu erwähnen, dass man es hobbymäßig macht, ist unpassend, wenn man dafür Geld nimmt. Dann ist es kein Hobby mehr !

Das Problem in deinem Fall ist aber eher, dass du noch nicht volljährig bist. Somit kannst du ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts auch kein Gewerbe anmelden. Verschiebe deinen Plan also besser bis du 18 bist oder setze deine Preise so niedrig an, dass man dir keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen kann (Selbstkostenpreis !). So kannst du dir schon mal einen Kundenstamm für später aufbauen bzw. einen Namen machen.

Wie viel Geld ist denn "wenig" ?

Die Idee hat wohl jeder, der sein teures Hobby finanzieren möchte.

Um es kurz zu machen: außer die Nutzungsrechte deiner Fotos über Bildagenturen zu versilbern hast du keine Chance, ohne Gewerbe, Finanzamt und Eintragung mit Zwangsmitgliedschaft der HK und BG gewerbsmäßig zu fotografieren.

Du räumst ja selbst ein, dass ein künstlerischer Anspruch an deine Lichtwerke eher zu verneinen ist :-)

Versuchst du es trotzdem, schwärzt dich der Kollege, der seine Aufträge nur ungern an einen Hobbyknipser mit Dumpingpreisen verliert, garantiert an und dann wird es teuer :-(

Informiere dich erst einmal über die rechtlichen Grundlagen, bevor du die Idee weiter verfolgst:

http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Journalismuspraktisch/Arbeitsfelder/ArbeitsfelderFreie/Infos/handwerkliche-fotografie-aktuell.pdf

G imager761

Ich fotografiere schon seit den Zeiten, als es noch keine Digitalkameras gab. Also zu der Zeit, wo noch mit dem guten alten Film fotografiert wurde. Aus dieser Zeit weiß ich, das dies in Richtung Handwerk ging. Es hatten seinerzeit einige Leute Probleme bekommen mit den örtlichen Fotostudios (die Hochzeits- und Konfirmationsbilder, Paßfotos etc. machten).

Jetzt weiß ich nicht, ob es sowas noch bei der Digitalfotografie gibt. Wenn Du jedenfalls öffentlich dafür Werbung machst, könnte es schon mal Rückfragen geben, z.B. auch vom Finanzamt.

hallo,

also du hast eine gewisse einnahmensgrenze im monat. wenn du diese nicht überschreitest, dann funktioniert das ohne steuerabgaben. jedoch frage mal bei der wirtschaftsabteilung bzw. beim finanzamt nach! wie es bei der fotografie ist, weis ich leider auch nicht so genau. in der softwareentwicklung gibt es halt diese freigrenze.

wie wäre es, wenn du es einfach auf "freiwillige" basis machst und einfach nur trinkgeld annimmst?

meine angaben sind da ohne gewähr!

mfg