Hitlergruß in der Öffentlichkeit;auch verboten wenns nur Spaß ist?

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Achwas. Da solltest du eigenltich nichts befürchten müssen. Alter, lateinischer Rechtsgrundsatz: Qui jocatur, non nocet -- Wer scherzt, schadet nicht.

Da es sich im deinen Freund handelt würde ich doch mal von einer Anzeige absehen, hm? ;-) Sprich ihn doch einfach das nächste Mal darauf an, wenn er vernünftig ist, wird er es einsehen.

Grundsätzlich ist so etwas natürlich zu unterlassen, aber es gibt immer mal wieder jemanden, der über die Stränge schlägt. Eine Anzeige würde eigentlich auch nicht viel weiter helfen, denn dann steht es Aussage gegen Aussage. Und im Zweifel wird für den Angeklagten entschieden ;-)

Es ist mir schon mal passiert. Und ich traue dem Bekannten zu es nochmal zu probieren, um meine Reaktion zu testen. Auch damals waren andere Personen dabei die alles mit angesehen haben. Man hört ja immer wieder "wenn etwas im Rahmen der Satire geschieht ist es nicht verboten". Mich kotzt es einfach an und ich würde der Person einfach mal einen Denkzettel verpassen wollen, weil ich weiß dass sie mich einfach nur provozieren will. Aber habe ich rechtlich überhaupt eine Chance?

@EmielkE

Also du bräuchtest in jedem Fall noch Zeugen, da sonst, ne, Aussage gegen Aussage. Aber selbst wenn würde das wahrscheinlich nicht vor Gericht kommen, weil es zu wenig "schlimm" ist. Mir fehlt grad das richtige Wort. Ich meine, versuchen kann mans, nur musst du entscheiden, wie wichtig er dir Freundes-mäßig ist, weil ich glaube ne länger anhaltende Freundschaft kannste dann knicken.

@Mitsuhoney

nicht alles, was durch einen rechtsstreit gelöst wird, wird im gerichtssaal ausgetragen. demnach ist es auch argumentativ sinnlos davon zu sprechen, dass eine straftat zu niedrig ist, als dass man sie anzeigen könnte. aber die frage ist nun eher, ob es nun definitiv eine straftat ist, oder nicht.

Der §86a StGB wurde nicht geschaffen, um auf diesem Wege Nazis verfolgen zu können. Er wurde geschaffen, damit alls Symbole der NS-Zeit entgültig aus der Öffentlichkeit verschwinden. Deshalb ist es auch völlig egal, was für eine Einstellung derjenige hat, der dahinter steht. Es ist erst einmal genau so strafbar. Ggf. kann dann nur wegen der fehlenden Gesinnung Strafmilderung in Betracht kommen. Mehr aber auch nicht. Hier noch mal zum Nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html

Ich würde ihn darauf ansprechen und mit ihm die Diskussion über das Thema suchen... Ich denke anzeigen bringt wenig und außerdem ist er ja ein bekannter von dir. Ich denke ihm ist vielleicht selber bewusst das er zu weit gegangen ist. Ich denke aber generell das gerade diese Drastischen Verbote das ganze für viele interessant machen...

Jonathan Meese nutzt den Hitlergruß als Kunstspektakel... damit hat er viel Aufmerksamkeit bekommen.

Sicher kann man darüber nachdenken, warum eine Geste so verteufelt wird und so einen Hass auf den Ausführenden hervorruft... mir ist eine latente, "gelebte" rassistische und menschenverachtende Haltung noch weit unheimlicher, als eine Person, die einfach nur provozieren will und das damit ja auch zu 100% erreicht...